Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-29
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Zu Absatz 1, Minderheitsantrag Kaufmann, Thema Sprache: Als diese Vorlage erarbeitet wurde, ist man davon ausgegangen, dass Englisch die Weltsprache und jene Sprache sei, die in diesem Bereich auch verwendet werde. Dies ist bewusst so gehalten worden, weil die Schweiz hier auch auf die Gegenseitigkeit angewiesen ist. Wenn die Schweizer Behörden vom Ausland irgendwelche Dinge wollen, sei es in der Amtshilfe oder sonst wo, sind sie natürlich auch froh, wenn diese Begehren in englischer Sprache gestellt werden können. Konkret bedeutet dies, dass man beispielsweise in Japan auf Englisch vorsprechen könnte und nicht zuerst auf Japanisch übersetzen lassen müsste. Die Kommission bittet Sie mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Minderheitsantrag Kaufmann abzulehnen.
Die Minderheit Baader Caspar verlangt eine Ergänzung mit dem Wort "zwingend" in der Einleitung von Absatz 2. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Zusatz nichts bewirkt, und empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, den jetzigen Minderheitsantrag abzulehnen. Bitte folgen Sie der Mehrheit.
Bei Absatz 2 Buchstabe a verlangt die Minderheit Baader Caspar, dass die Identifikation durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen muss. Das wäre ein Rückschritt hinter den aktuellen OECD-Standard. Dieser lässt eine Identifikation auch durch andere Angaben als die Namensnennung und die Bezeichnung der Adresse zu. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, dem Antrag zu folgen, der jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt.
Bei Absatz 2 Buchstabe e verlangt die Minderheit Baader Caspar ebenfalls eine von der aktuellen OECD-Norm abweichende Formulierung. Die Kommission empfiehlt Ihnen diesen Antrag mit 17 zu 7 Stimmen zur Ablehnung.
Dann haben wir noch Absatz 2 Buchstaben f und g. Hier verlangt die Minderheit Kaufmann jeweils, den Begriff "Erklärung" durch das Wort "Nachweis" zu ersetzen. Beide Anträge hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Nun noch ein Wort zum Minderheitsantrag Fässler Hildegard zu Absatz 4: In den meisten oder gar allen Doppelbesteuerungsabkommen ist eine sogenannte Antifrustrationsklausel enthalten, die ja eben genau das besagt, was Kollegin Fässler mit ihrem Antrag will. Dort, wo diese Antifrustrationsklausel nicht vorhanden ist, haben wir ja bereits nachgebessert - oder wir sind noch daran. Dies bedeutet, dass das Anliegen der Minderheit Fässler Hildegard bereits auf staatsvertraglicher Stufe verankert ist. Das ist auch der Grund, weshalb es im vorliegenden Entwurf nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen entschieden. Bitte lehnen Sie den Minderheitsantrag Fässler Hildegard ab, und folgen Sie der Mehrheit.