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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-29

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Anträge unserer Minderheit zur Einleitung von Absatz 2 und zu Absatz 2 Buchstaben a und e verlangen, dass die Amtshilfe zwingend nur dann zu gewähren ist, wenn die Kunden und die Informationsträger, also die Banken, mit Namen und Adresse identifiziert werden. Damit will die Minderheit sicherstellen, dass nur bei einem konkreten Verdacht gegenüber einer klar identifizierbaren Person Amtshilfe gewährt wird. Die Minderheit wehrt sich dagegen, dass die Peergroups der OECD weiter Druck gegen die Schweiz aufbauen; sie wehrt sich dagegen, dass die Schweiz eine Politik der schrittweisen Preisgabe des Bankkundengeheimnisses betreibt, und vor allem, dass diese Politik jetzt noch in einem schweizerischen Gesetz, im Steueramtshilfegesetz, festgelegt werden soll.

Die schrittweise Preisgabe des Bankkundengeheimnisses hat 2009 begonnen. Damals hat der Bundesrat unter dem Druck der OECD mit der Übernahme von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens die Amtshilfe vom Steuerbetrug auch auf die Steuerhinterziehung ausgedehnt. Jetzt, mit diesen Bestimmungen, soll die Identifikation erleichtert und damit häufiger Amtshilfe gewährt werden. Vorhin haben Sie einer Bestimmung zugestimmt, die letztlich Gruppenanfragen erlauben wird. Sie sehen also, Stück für Stück wird am Persönlichkeitsschutz der Bankkunden genagt, und das unter dem Druck der OECD, der Peergroups der OECD und der anderen Staaten.

Unsere Fraktion steht zum Bankkundengeheimnis und vor allem zum Schutz der Privatsphäre. Deshalb will unsere Fraktion klar einen anderen Weg. Wir unterstützen den Weg der Abgeltungssteuer, wie sie in Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien ausgehandelt worden ist. Bei diesem Modell kann der Persönlichkeitsschutz gewährleistet bleiben, ohne dass die Vertragsstaaten infolge Steuerhinterziehung Steuerausfälle erleiden würden. Das ist für uns ein Modell, das weiterverfolgt werden muss - und nicht der Weg der schrittweisen Aushebelung des Bankkundengeheimnisses.

Ich bitte Sie deshalb, dieser schrittweisen Erosion des Persönlichkeitsschutzes Einhalt zu gebieten und die Anträge unserer Minderheit, welche eine klare Identifikation als Voraussetzung für die Gewährung der Amtshilfe verlangen, zu unterstützen.