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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-02-29

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag zur Einleitung von Absatz 2 verlangt, dass man auch Staaten berücksichtigt, mit denen wir kein anwendbares Abkommen haben. Dieser Antrag erübrigt sich aber, ich ziehe ihn hiermit zurück. Wir haben über diese Forderung abgestimmt, und Sie haben eine solche Ausweitung leider abgelehnt.

Zu den Minderheitsanträgen, die noch zur Diskussion stehen, nehme ich im Namen der SP-Fraktion gerne Stellung. Zuerst zum Antrag der Minderheit Kaufmann zu Absatz 1: Dass Sie das Englische hier streichen wollen, ist halbwegs lächerlich. Derartige Eingaben auf Englisch zu machen ist eine der effizientesten Methoden. Es stellt für die Behörden keinerlei Problem dar. Wenn Sie die Landessprachen der Schweiz hätten berücksichtigen wollen, Herr Kaufmann, also auch die Berücksichtigung von Eingaben auf Romanisch verlangt hätten, hätte ich noch Verständnis gehabt. Aber so weit wollten Sie nicht gehen, also ist Ihr Antrag auch aus landespolitischen Gründen absolut unverständlich. Ich bitte Sie alle darum, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen.

Nun komme ich zu den Anträgen der Minderheit Baader Caspar. Herr Baader verlangt, dass das Ersuchen "zwingend" die nachfolgend genannten Angaben enthalten müsse. Als Jurist sollte Herr Baader doch eigentlich wissen, dass ein Gesetz für die Rechtsunterworfenen immer zwingend ist und dass sich dieser Zusatz folglich erübrigt. Er ist eine Doublette. Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich bitte Sie, auch die weiteren Anträge der Minderheit Baader Caspar abzulehnen, mit denen sie verlangt, dass die Identifikation der betroffenen Person allein durch die Angabe ihres Namens und ihrer Adresse erfolgt und dass das Ersuchen auch die Angabe des Namens und der Adresse des Informationsinhabers enthält. Die Formulierung, die der Bundesrat bei diesen beiden Punkten gewählt hat, entspricht genau den neuen Doppelbesteuerungsabkommen und Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Das ist ja das, was wir mit diesem Steueramtshilfegesetz abbilden. Wir wollen wegen Ihres Steuerhinterziehergeheimnisses, Herr Baader, nicht mehr unter Druck kommen. Ich bitte Sie alle deshalb, auch die beiden Anträge der Minderheit Baader Caspar zu Absatz 2 Litera a und Litera e abzulehnen.

Dann kommt Herr Kaufmann, der in Absatz 2 Buchstaben f und g verlangt, dass nicht nur eine Erklärung des [PAGE 98] ersuchenden Staates vorliegen muss, sondern dass dieser den Nachweis erbringen muss. Das ist irgendwie ein bösartiger Zug gegenüber dem ersuchenden Staat, Herr Kaufmann. Ich glaube, es reicht, wenn der ersuchende Staat das Begehren glaubhaft begründet. Im Bereich der Amtshilfe muss man von einer Vertrauensbasis zwischen den beiden verhandelnden Staaten ausgehen können. Deshalb bitte ich Sie, die Anträge der Minderheiten Kaufmann zu Absatz 2 Buchstaben f und g abzulehnen.

Jetzt kommt noch der Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zu Absatz 4. Frau Fässler verlangt, dass die Antifrustrationsklausel im Gesetz verankert wird. Das ist ganz wichtig, denn diese Antifrustrationsklausel ist auch in den neuen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten. Frau Fässler sagt einfach eines: Es ist eine Auslegungsregel, wie die Abkommen im Rahmen der Amtshilfe ausgelegt werden sollen, und es ist durchaus hilfreich, wenn wir dies auch im Amtshilfegesetz verankern. Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zu Absatz 4 zuzustimmen und die sogenannte Antifrustrationsklausel auch im Gesetz explizit zu verankern.

Wie gesagt, mein Minderheitsantrag zur Einleitung von Absatz 2 ist zurückgezogen.

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