Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-29
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Der Minderheit Fässler Hildegard geht es darum, Buchstabe b zu streichen. Hier geht es um Informationen, die nicht auf dem Weg eines Amtshilfeersuchens gemäss den relevanten Abkommen verlangt werden können, so beispielsweise dann, wenn steuerliche Gründe nur vorgeschoben werden, um etwas anderes zu verfolgen. Diesfalls wäre der Bereich der steuerlichen Amtshilfe überschritten, und der ersuchende Staat müsste beispielsweise den Weg der Rechtshilfe beschreiten. Das ist ein möglicher Fall. Daher empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den jetzigen Minderheitsantrag Fässler Hildegard abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Die Minderheit I (Baader Caspar) will Buchstabe c ergänzen. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass mit dem allgemeinen Grundsatz, wie er im Entwurf des Bundesrates vorliegt, Fälle abgedeckt sind, bei denen es um entwendete Daten geht. Damit kann ein ausländisches Amtshilfegesuch abschlägig beurteilt werden, ohne dass hier ein ganz enger Nachweis erbracht werden muss. Die Kommission lehnt den Antrag der Minderheit I mit 16 zu 6 Stimmen ab.
Die Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) verlangt die Streichung von Buchstabe c. Bei Buchstabe c geht die Gesetzesvorlage davon aus, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch ein völkerrechtlicher Grundsatz ist. Er ist auch in unserem nationalen Recht ein Grundsatz und muss dann natürlich noch konkretisiert werden. Diese Bestimmung ist aufgrund der Erfahrungen mit sogenannt geklauten Bankkundendaten hier in den Text eingeflossen. Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit II abzulehnen.