Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-05
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-05
Wortprotokoll
Das ist absolut richtig; wir haben auch darüber schon diskutiert. Wir haben heute ein Doppelbesteuerungsabkommen, das in Kraft ist; das ist das Abkommen aus dem Jahre 1996. Wir behandeln die Amtshilfegesuche, gestützt auf dieses Abkommen, und zwar auch mit Verhaltensmustern. Sobald das neue Doppelbesteuerungsabkommen - von unserer Seite aus gesehen das Abkommen aus dem Jahr 2009 - von uns in Kraft gesetzt wird und sobald es auch vom US-Senat genehmigt und in Kraft gesetzt wird, gilt das neue Abkommen für die Fälle ab September 2009. Für die Fälle vor September 2009 gilt immer noch das alte Doppelbesteuerungsabkommen; dort erfolgt der zeitliche Schnitt. Für die neuen Fälle gilt dann bei Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und bei den Verhaltensmustern die neue Amtshilfebestimmung.
Die Antwort auf Ihre Frage: Ja, das Doppelbesteuerungsabkommen, das wir heute diskutieren, wird erst angewendet, wenn es in Kraft gesetzt ist, und zwar von beiden Seiten.