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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, die zwei Fragen zusammen zu beantworten. Das Acta-Abkommen hat zum Ziel, die grossangelegte, kommerziell orientierte Fälschung und Piraterie besser zu bekämpfen und die internationale Koordination unter den Vertragsstaaten zu vertiefen. Der EU-Ministerrat hat am 16. Dezember 2011 beschlossen, Acta zu unterzeichnen. Da es sich aber um ein gemischtes Abkommen handelt, müssen auch alle Mitgliedstaaten der EU das Abkommen unterzeichnen; bisher haben dies 22 Mitgliedstaaten getan.

Im Februar ist es in diversen EU-Mitgliedstaaten zu Protesten gegen Acta gekommen, weshalb einige EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die innerstaatlichen Verfahren zur Unterzeichnung resp. zur Ratifikation von Acta ausgesetzt haben. Zudem hat die EU-Kommission am 23. Februar 2012 bekanntgegeben, das Acta-Abkommen vor der Ratifikation dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen; dieser soll die Vereinbarkeit des Acta-Abkommens mit dem EU-Recht prüfen.

Das EJPD nimmt diese und die weiteren internationalen Entwicklungen sowie die in den letzten Wochen manifest gewordene Verunsicherung über Acta ernst. Es wird die aufgeworfenen Fragen klären und die Entwicklung innerhalb der Europäischen Union, namentlich in Deutschland, verfolgen.

Gemäss Artikel 150 des Parlamentsgesetzes können die Kommissionen den Bundesrat zu einer Sitzung einladen, namentlich um Fragen zu einem konkreten Geschäft zu beantworten. Selbstverständlich käme der Bundesrat einer solchen Einladung nach. Klar ist auf alle Fälle, dass der Bundesrat im Falle einer Unterzeichnung ein Vernehmlassungsverfahren durchführen und das Parlament letztendlich über die Ratifikation befinden wird.

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