Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat drückt seine Betroffenheit und sein Bedauern aus, sollte sich der Verdacht im Fall Markus W. auf ein erneutes schweres Sexualdelikt erhärten.
Dennoch hält der Bundesrat an seiner rechtlichen Beurteilung fest, wie sie der Stellungnahme zur Motion 11.3767, "Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte", zu entnehmen ist. Das System für Vollzugsöffnungen bei der Verwahrung ist bereits heute hohen Sicherheitsschranken unterworfen. Prognosen über künftige menschliche Verhaltensweisen zu stellen ist allerdings eine sehr anspruchsvolle und vielschichtige Aufgabe; sie wird immer ein gewisses Risiko für Fehleinschätzungen bergen. Eine Verwahrung wird im Anschluss an die abgesessene Strafe vollzogen. Sie gilt als Massnahme so lange als gerechtfertigt, wie sie für die öffentliche Sicherheit notwendig ist, und diese Notwendigkeit gilt es regelmässig zu überprüfen. Dabei ist es für die Behörden wichtig, sich auch auf bereits gemachte Erfahrungen stützen zu können. Auch der konkrete Fall ist zu analysieren, und daraus werden die entsprechenden Lehren zu ziehen sein.