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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-06-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-11

Wortprotokoll

Eine Bemerkung zu Artikel 332 OR - das ist gleichzeitig meine letzte Wortmeldung -: Im Nationalrat wurde der Antrag gestellt, dass nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Designrecht dem Angestellten gehören solle, der das fragliche Design kreiert hat. Argumentiert wurde, dass dem im Urheberrecht auch so sei.

Man muss nun aber wissen, dass das Patentrecht eine andere Regelung kennt, nämlich die, dass die Patentrechte beim Arbeitgeber verbleiben. Diese Lösung ist auch für das Designrecht die einzig richtige und die einzige Lösung, welche für die Praxis tauglich ist. Im wirtschaftlichen Alltag werden nämlich Designs vielfach im Team konzipiert. Selbst wenn dem nicht so ist, kann ein bestimmter Gegenstand zu einer Produktegruppe gehören, deren einzelne Produkte je von einzelnen Personen designed wurden. Wenn die Rechte dem Arbeitgeber zustehen würden, wäre es praktisch unmöglich, die Designerrechte an solchen Produktegruppen oder an Gegenständen, die im Team konzipiert wurden, nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers vernünftig handhaben zu können.