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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-03-05

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, bei diesem Betrag von heute 31 750 Franken gemäss Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes handelt es sich, wie Sie erwähnt haben, um eine Sachentschädigung. Diese ist dazu bestimmt, allfällige Bürokosten und allfällige Personalkosten für eine personelle Assistenz zu decken und entspricht nicht einem effektiven Einkommen; deshalb war sie bis jetzt nicht AHV-pflichtig.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, mit einem parlamentarischen Vorstoss darauf zurückzukommen und das allenfalls anzupassen.