Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-03-05
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion hat diese zehn Doppelbesteuerungsabkommen unter zwei für sie zentralen Kriterien angeschaut und gewürdigt.
Zum ersten Kriterium: Die Vermeidung der Doppelbesteuerung, zu der die SP steht, darf nicht zur Vermeidung der Besteuerung an und für sich führen. Doppelbesteuerungsabkommen müssen sicherstellen, dass mindestens in einem der beiden Partnerstaaten eine angemessene Besteuerung stattfindet, die der Wirtschaftsleistung der Steuerpflichtigen entspricht. Es darf kein Ziel von Doppelbesteuerungsabkommen sein, dass multinational tätige Unternehmen auf ihren Erträgen, oder auch nur Teilen davon, überhaupt keine Steuern mehr bezahlen müssen. Wir sind daher zum Beispiel gegen Nullsätze auf Dividenden oder Zinsen.
Zum zweiten Kriterium: Die Doppelbesteuerungsabkommen müssen auch zur korrekten Durchsetzung der nationalen Steuergesetze beitragen; dies setzt zwingend angemessene Klauseln über den Informationsaustausch in Steuersachen voraus. Darüber hinaus aber müssen in der Unternehmensführung die erforderlichen Voraussetzungen für Korruptionsvermeidung und korrekte Besteuerung geschaffen werden.
Die aktuelle Praxis der Schweiz orientiert sich in der internationalen Steuerpolitik an drei Zielen: erstens Wahrung der steuerlichen Attraktivität des Standorts Schweiz, zweitens ausreichende internationale Akzeptanz der Steuerpolitik und drittens Finanzierung der Schweizer Staatsausgaben. Der SP-Fraktion fehlt hier ein viertes, wesentliches Ziel, nämlich die Unterstützung des Partnerlandes bei dessen Anwendung der Steuergesetzgebung. Zudem haben wir festgestellt, dass die Schweiz in ihren Doppelbesteuerungsabkommen eine ausgeprägte Ungleichbehandlung - gemäss dem Recht des Stärkeren - praktiziert. Das mussten wir auch bei der Würdigung der nun vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen feststellen; ich komme noch darauf zu sprechen.
Zuerst zum Positiven bei den zehn Doppelbesteuerungsabkommen: Alle leben dem Versprechen der Amtshilfe gemäss OECD-Musterabkommen Artikel 26 nach. Das ist ein grosser Fortschritt, denn das Steuerhinterziehergeheimnis wird dadurch aufgehoben. Die Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen damit unser zweites Kriterium.
Negativ hingegen sind die Abmachungen bezüglich der Steuersätze auf Dividenden, Zinszahlungen, Lizenzen. Es ist eine inkohärente Politik, einem Land Kohäsionszahlungen für gewisse Projekte zukommen zu lassen, es aber gleichzeitig daran zu hindern, Unternehmenssteuern zu erheben.
Deshalb hat die SP-Fraktion beschlossen, sich bei den Abkommen mit Rumänien und mit der Slowakei der Stimme zu enthalten. Wenn wir den Abkommen mit Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die unser erstes Kriterium auch nicht erfüllen, zustimmen, dann mit der Überlegung, dass diese beiden Partnerländer stark genug sind, um für sich bessere Steuersätze zu verhandeln.
Die anderen sechs Abkommen werden wir unterstützen, jene mit der Republik Korea und Malta jedoch ohne Begeisterung.