Müller Walter · Nationalrat · 2011-12-21
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ziel dieser Vorlage ist die Ratifikation des internationalen Übereinkommens über Streumunition und die damit verbundene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Streumunition, wie sie auch die Schweizer Armee besitzt, wird damit verboten.
Das Übereinkommen über Streumunition wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet und durch den Bundesrat am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Am 6. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, das Übereinkommen dem Parlament zur Ratifizierung vorzulegen. Das Übereinkommen verlangt ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition und schliesst weiter auch jede Handlung aus, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert.
Der wiederholte Einsatz von Streumunition während der letzten zwanzig Jahre zeigt, dass diese Munitionsart unter regulären Streitkräften auch heute noch in grossen Mengen vorhanden ist. Man muss davon ausgehen, dass weltweit rund 85 Staaten über Streumunition verfügen. Aufgrund der grossen Lagerbestände kam es dabei auch im Rahmen der jüngsten Konflikte, zum Beispiel in Südlibanon, zum Einsatz von veralteter Munition mit einer höheren Blindgängerrate. Streumunition wird insbesondere eingesetzt, um die Bewegungsfreiheit von Panzerformationen oder feindlichen Truppen einzuschränken und um Strassen und Landepisten zu zerstören.
Der Einsatz von Streumunition untersteht generell und über das Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition hinaus den allgemeinen Regeln des humanitären Völkerrechts, die auf die Kriegsführung zur Anwendung kommen. Wie jeglicher Einsatz von Waffen in einem bewaffneten Konflikt wird auch der Einsatz von Streumunition durch die allgemeinen Regeln und Grundsätze des humanitären Völkerrechts eingeschränkt. So ist es zum Beispiel Pflicht, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten und Vorkehrungen zu treffen, um die Folgen eines Angriffs für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Die Kanistergeschosse der Schweizer Armee wurden zwischen 1988 und 2004 in vier Etappen für insgesamt 652 Millionen Franken beschafft. Die Streumunition ist ausschliesslich für den Kriegsfall eingelagert und wird in der Schweiz mangels geeigneter und dauerhaft abgesperrter Schiessplätze nicht verschossen.
Betreffend die finanziellen Auswirkungen erwähnt der Bundesrat in der Botschaft lediglich die Kosten von 25 bis 35 Millionen Franken für die Vernichtung der Bestände. Nicht inbegriffen sind die Kosten für die Änderungen an den elektronischen Anlagen. Diese sollen den jährlichen Betriebskrediten belastet werden. Weiter fehlen auch die Kosten für den Ersatz der Kampfkraft der Artillerie mit sogenannt intelligenter Munition, die nicht dem Abkommen unterliegen würde.
Nach eingehender Eintretensdebatte hat Ihre Sicherheitspolitische Kommission am 17. Oktober 2011 mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nichteintreten beschlossen. Das Nein zum Eintreten kam aus unterschiedlichen Gründen zustande. Während ein Teil der Kommissionsmitglieder sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Ratifikation aussprach - so zum Beispiel wegen der Vernichtung der Feuerkraft unserer Artillerie oder wegen der Tatsache, dass sich niemand vor unseren Waffen fürchten muss, ausser er greift uns an -, bemängelten andere, und das war wohl ausschlaggebend, dass der Bericht zum Postulat 11.3752 des Ständerates noch ausstehe: Man könne doch nicht die Vernichtung der Kanistermunition beschliessen, bevor der Bundesrat aufgezeigt habe, wie die wegfallende Kampfkraft der Artillerie ersetzt werde.
Bekanntlich hat der Ständerat am 15. September 2011 dem Übereinkommen über Streumunition und der Änderung des Kriegsmaterialgesetzes zugestimmt. Gleichzeitig hat er auch das Postulat der SiK-SR angenommen, in dem er vom Bundesrat einen Bericht über die Zukunft der Artillerie verlangt. Namentlich ist zu prüfen, welche Munitionsentwicklung bzw. -beschaffung unter dem Übereinkommen über Streumunition möglich und finanzierbar ist, um die Wirkung der Artillerie aufrechtzuerhalten. In der Begründung zum Postulat führte Ständerat Bruno Frick Folgendes aus: "Wenn wir dieses Gesetz verabschieden und die Streumunition verbieten, ist die Artillerie also praktisch kastriert; dann hat sie auf dem Feld keine Wirkung mehr." (AB 2011 S 813)
Eine Minderheit der Kommission möchte vor allem aus humanitären Gründen und wegen der Gefahr von Blindgängern die Streumunition umfassend verbieten und auf die Vorlage eintreten. [PAGE 2174]
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und im jetzigen Zeitpunkt nicht auf die Vorlage einzutreten.