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Baader Caspar · Nationalrat · 2011-12-21

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 7. und 8. November 2011 beraten. An sich geht es um zwei Vorlagen, wobei jetzt nur die eine zur Diskussion steht, es ist die Vorlage 2. Beide, sowohl die Vorlage 2 wie auch die Vorlage 4, verlangen die Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer. Aber wir haben uns jetzt auf die Vorlage 2 beschränkt.

Der Nationalrat, also Sie, entschied in der letzten Wintersession, am 15. Dezember 2010, dass diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen sei, verbunden mit dem Auftrag, er solle dem Parlament anstatt einer Vorlage mit einem Einheitssatz eine Vorlage für eine Mehrwertsteuerrevision nach dem Zweisatzmodell unterbreiten und die Ausnahmen reduzieren. Der Ständerat entschied dann am 14. März 2011, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Frage der Rückweisung wie gesagt am 8. November 2011 nochmals diskutiert und mit 19 zu 5 Stimmen, entgegen dem Ständerat, beschlossen, am Rückweisungsbeschluss des Plenums des Nationalrates aus dem Jahr 2010 festzuhalten. Der Ständerat hat im März einen äusserst knappen Entscheid gefällt. Er hat nämlich, entgegen dem Nationalrat, nur mit 19 zu 18 Stimmen für Eintreten gestimmt.

Was sind die Gründe, welche die Mehrheit der WAK bewogen haben, am Rückweisungsbeschluss festzuhalten? Unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben erachtet den vom Bundesrat angestrebten Einheitssatz als Utopie. Zwar würde dieser für die Unternehmen eine gewisse Vereinfachung bedeuten und eine teilweise Elimination der Taxe occulte bringen, doch ist es von der politischen Machbarkeit her gesehen unmöglich, diesen Einheitssatz einzuführen. Luxusgüter würden verbilligt und Güter des täglichen Bedarfs verteuert, oder noch einfacher gesagt: Der Ferrari würde billiger, und das Brot würde teurer. Das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur und der Sportbereich - heute alles Ausnahmen - würden neu unterstellt und neu mit 6,1 Prozent bzw. 6,2 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Die Mehrheit unserer Kommission will deshalb ein Zweisatzmodell, mit den auf Ihrer Fahne aufgeführten Ausnahmen, und einen reduzierten Satz für Nahrungsmittel, Gastgewerbe und die Beherbergung; das sind die Ziffern 2 und 3 des Auftrags, den Sie auf der Fahne haben.

Die Mehrheit der Kommission ist in Anbetracht der Frankenstärke bereit, das haben wir auch diskutiert, für den Bereich des Tourismus kurzfristig eine Lösung zu suchen. Sie hat deshalb der Verwaltung den Auftrag erteilt, der Kommission für die Januarsitzung bezüglich der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen einen Bericht zu erstatten und einen Entwurf für eine dringliche Botschaft zu unterbreiten, damit wir diese Frage dort bereits behandeln können.

Eine Minderheit der Kommission hält trotzdem am Einheitssatz fest, will aber statt des Einheitssatzes von 6,1 Prozent einen solchen von 5,5 Prozent. Diese Minderheit moniert, dass rund 220 000 Unternehmen bei der Vorsteuer Abgrenzungsprobleme haben würden und dass die Taxe occulte nicht eliminiert würde. Bei einem Einheitssatz würde für diese Unternehmen ein wesentliches Kosteneinsparpotenzial bestehen.

Trotzdem bittet Sie die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser dem Parlament eine Vorlage nach dem Zweisatzmodell unterbreite; dies vor allem aus Gründen der politischen Machbarkeit.