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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-12-21

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer war eine fixe Idee des früheren Finanzministers Hans-Rudolf Merz. Er glaubte, mit einem Einheitssatz und der Abschaffung fast aller Steuerausnahmen sei zur grossen Vereinfachung durchzustossen. Aber diese fixe Idee funktioniert nur auf dem Reissbrett; im realen Leben funktioniert sie nicht. Wie das reale Leben funktioniert, hätte Herr Merz schon an der Vernehmlassung, die er durchgeführt hat, ablesen können. Im Zuge dieser Vernehmlassung war er in einem unglaublichen Gegenwind. Wenn man die Zeichen hätte lesen können, hätte man die Übung abgebrochen. Er hat es anders gemacht und mit ihm der damalige Bundesrat, der ihn in diesem Kurs unterstützte.

Widerstand kam z. B. von den Kantonen, und wenn die Kantone eine Steuerreform bekämpfen, ist sie tot. Widerstand kam vom Detailhandel, Widerstand kam von den Kulturorganisationen, von den gemeinnützigen Organisationen, von den Konsumentenschutzorganisationen. Widerstand kam also von fast überall her. Das hat ganz klar gezeigt: Politisch ist ein Einheitssteuersatz nicht zu haben.

Hinter diesem Widerstand standen sehr gute sachliche Gründe; ich nenne hier nur die fünf wichtigsten:

1. Die Lebensmittel wären massiv verteuert worden, nämlich um über 4 Prozent, die Luxusgüter wären verbilligt worden. Notwendig wäre das genaue Gegenteil.

2. Es hätte 30 000 neue Steuerpflichtige gegeben, und das bei einer Reform, deren Befürworter sagen, sie führe zu einer Vereinfachung. Das Gegenteil wäre der Fall gewesen.

3. Ein Einheitssatz hätte ausgerechnet im Gesundheitswesen einen Teuerungsschub ausgelöst, dort also, wo alle ständig nach einer Kostenreduktion rufen. Die Wirkung wäre also auch hier die falsche gewesen.

4. Ein Einheitssatz mit Abschaffung aller Ausnahmen hätte dazu geführt, dass der Staat den Staat besteuert, d. h., der Bund hätte bei den Kantonen und den Gemeinden Steuern erhoben, weil die Kantone z. B. für das Gesundheits- und das Bildungswesen verantwortlich sind und weil die Gemeinden im Bereich der Kultur sehr stark engagiert sind. Wir halten es für sinnlos, wenn der Staat den Staat besteuert.

5. Wie ist es eigentlich - dieses Argument hat Frau Fässler vorhin mit ihrer Frage an Herrn Maier aufgenommen - mit der Besteuerung des gesamten Finanzsektors, also der Banken und der Versicherungen? Die sind bisher ja grösstenteils von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Einer der Gründe dafür, dass sie ausgenommen sind, besteht darin, dass sie andere Arten von Umsatzabgaben entrichten müssen, z. B. die Stempelsteuer, und genau diese Abgaben sollen jetzt ja dann abgeschafft werden. Da ist die Frage schon berechtigt: Soll anstelle der nicht mehr zeitgemässen Umsatzabgaben eine richtige Besteuerung von [PAGE 2189] Finanzdienstleistungen via Mehrwertsteuer eingeführt werden? Ich meine, diese Frage ist zu Recht aufgeworfen worden.

Wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen - was ich hoffe und was unsere Fraktion geschlossen macht -, dann ist diese Frage eben in dieser Rückweisung inbegriffen, auch wenn es vielleicht, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, nicht genau so dasteht. Aber wir sind uns einig, dass dieser Rückweisungsantrag jetzt nicht buchstabengetreu, sondern sinngemäss gelesen werden muss. Sinngemäss heisst: Wir wollen eine Zweisatzlösung; wir wollen, dass die meisten der bisherigen Massnahmen beibehalten werden, weil sie Sinn machen; wir wollen aber auch, dass die Ausnahme der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen genau unter die Lupe genommen wird, im Hinblick auf einen möglichen Einbezug hinsichtlich der Besteuerung. Das heisst, dass diese Ausnahme eben möglicherweise tatsächlich abgeschafft werden sollte.

Ich bitte Sie: Unterstützen Sie den Rückweisungsantrag. Sie können sicher sein, dass der Ständerat uns dann in der Frühjahrssession folgen wird.