Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-12-13
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-13
Wortprotokoll
Der Eigenmietwert ist tatsächlich ein Problem. Dieses künstlich auf das Einkommen aufgerechnete zusätzliche Einkommen, das im Prinzip nicht vorhanden ist, ist aber nicht nur ein Problem für Rentnerinnen und Rentner, sondern für jeden Haus- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Vorlagen geht man das Problem für eine spezifische Kategorie an. Dies ist vor allem bei der Initiative der Fall, sie begünstigt meines Erachtens die Rentner gegenüber den anderen Haus- und Wohnungseigentümern, indem die Rentner die Möglichkeit erhalten, im Alter von 65 Jahren ihre Schuld nach vorangegangener Steueroptimierung definitiv zu tilgen. Diese Initiative schafft meines Erachtens zwei Klassen von Wohnungs- und Hauseigentümern. Das ist nach meiner Überzeugung nicht gerecht, es ist nicht korrekt. Stellen Sie sich vor, ein 45-jähriger Wohnungs- oder Hauseigentümer beabsichtigt, seine Schulden möglichst zurückzuzahlen, nicht nur weil er schuldenfrei sein möchte, sondern weil er dies mit Blick auf die künftige Tragbarkeit eventuell von Banken vorgeschrieben erhält oder weil er die Schuld aus eigenem Ermessen reduzieren will. Für ihn erhöhen sich die Einkommenssteuern, weil seine Schuldzinsabzüge tiefer sind. Der Rentner hingegen hat die Möglichkeit zu profitieren - der 45-jährige Familienvater hat das nicht. Das ist meines Erachtens nicht gerecht, das sollten wir nicht unterstützen.
In Bezug auf den Gegenvorschlag meine ich, dass dieser Anreize setzt, dass Schulden getilgt werden. Ich erinnere Sie einfach daran: Die Schweiz ist das höchstverschuldete Land in Bezug auf Wohneigentum. Wir haben rund 770 Milliarden Franken an Hypothekarschulden. Das schafft auch ein wenig Zunder für die Zukunft. Stellen Sie sich vor, die Festhypotheken laufen aus, und die Zinsen steigen massiv an, dann haben wir wahrscheinlich für viele Wohneigentümer ein Problem in Bezug auf die Tragbarkeit. Wir sollten daher meines Erachtens unbedingt Anreize schaffen, dass künftighin Schulden getilgt werden, wie das übrigens in unseren Nachbarländern auch getan wird. In Deutschland und Österreich gibt es die Verpflichtung, die Schulden zu tilgen, bis man ins Rentenalter kommt. Das sollten wir ebenfalls vorsehen, wir sollten einen Schritt in diese Richtung gehen.
Ich bin mir bewusst, dass dieser Unterhaltsabzug ein mutiger Schritt war. Ich war selbst überrascht, dass das hier in dieser Form so durchgegangen ist. Was wollte ich eigentlich damit bezwecken? Ich wollte im Prinzip dem Nationalrat einen Steilpass zuspielen, in der Hoffnung, dass er mindestens auf das Geschäft eintreten würde - das war meine Absicht. Ich war auch der Meinung, dass er diesen Unterhaltsabzug dann später wahrscheinlich auf ein vernünftiges Mass reduzieren würde, wie wir es übrigens anlässlich der Volksabstimmung 2004 schon einmal hatten. Das war ein vernünftiges Mass, und ich ging davon aus, dass es etwa auf diese Pauschale reduziert würde.
Nun ist der Nationalrat nicht einmal auf dieses Geschäft eingetreten, die eine Seite nicht, weil sie in diesem Bereich gar nichts machen wollte, und die andere Seite auch nicht, weil das Element der Steueroptimierung dann wegfallen würde. Das hat mich auch etwas überrascht. Ich war auch nicht unbedingt sehr glücklich über dieses Verhalten. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, wir sollten nochmals auf diesen Gegenvorschlag eintreten, damit dann der Nationalrat noch einmal die Gelegenheit bekommt, die Gunst der Stunde zu nutzen und hier tatsächlich einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, mit dem Ziel, effektiv eine Schuldentilgung vorzunehmen; das sollte das oberste Ziel sein, das müssen wir unbedingt machen. Insofern möchte ich Sie bitten, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und nochmals auf den Gegenvorschlag einzutreten.
Frau Bundesrätin, erlauben Sie mir noch eine kleine Bemerkung ganz am Rande: Der Eigenmietwert steht natürlich nicht einfach so isoliert in der Landschaft. Er hat auch im Bereich des nationalen Finanzausgleichs eine entsprechende Wirkung. Gerade unserem Kanton beispielsweise, der eine Feldschatzung durchgeführt hat, wo alle Liegenschaften höher geschätzt wurden, was entsprechend auch einen höheren Eigenmietwert zur Folge hatte, bringt das zum Teil den Nachteil, dass wir gegenüber anderen Kantonen, die eben die Schatzung zum Teil bewusst tief halten, wesentlich mehr an den nationalen Finanzausgleich zahlen müssen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach noch gesagt haben.