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Germann Hannes · Ständerat · 2011-12-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-13

Wortprotokoll

Mit Singapur besteht ein Abkommen aus dem Jahr 1975. Dieses enthält noch Lösungen, wie man sie damals mit vielen asiatischen Ländern vereinbart hat. Zu den Änderungen im neuen Abkommen: Es gibt eine Reduktion des Residualsteuersatzes für massgebliche Dividenden von 10 auf 5 Prozent für Gesellschaften, die mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals an der ausschüttenden Gesellschaft halten. Dazu kommt der Nullsatz für die Nationalbanken auf beiden Seiten. Bei den Zinsen haben wir eine allgemeine Senkung des Residualsteuersatzes von 10 auf 5 Prozent zu verzeichnen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Quellensteuerbefreiung für Zinszahlungen von einer Bank in dem einen Vertragsstaat an eine Bank im anderen Vertragsstaat sowie für Zinszahlungen an die singapurische oder schweizerische Nationalbank. Künftig werden Leasinggebühren von Singapur als Einkünfte nach Artikel 7 und nicht mehr als Lizenzgebühren behandelt. Damit entfällt für singapurische Leasinggebühren die heutige Quellensteuer von 5 Prozent. Ausserdem ist eine Bestimmung für die Besteuerung von Einkünften aus der Säule 3a aufgenommen worden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen - also einstimmig -, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen.