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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-21

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat abzulehnen.

Wir haben ja im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage auch die Fragen der Holdingstruktur und des Trennbankensystems geprüft, und wir haben auch gesagt, warum wir einen anderen Weg gewählt haben. In unserer Verfassung ist verankert, dass wir eine Wirtschaftsfreiheit haben. Diese Wirtschaftsfreiheit ist dann einzuschränken, wenn ein öffentliches Interesse besteht, wenn es verhältnismässig ist und wenn wir eine gesetzliche Grundlage haben. Das sind die Voraussetzungen.

In Berücksichtigung dieser Kriterien haben wir geprüft, ob es einen weniger weitgehenden Eingriff gibt, der das gleiche Ziel erreichen kann wie beispielsweise die Holdingstruktur oder das Trennbankensystem. Wir sind dann zur Lösung mit der "Too big to fail"-Vorlage gekommen. Gerade diese Vorlage bietet Gewähr dafür, dass diese "Aufspaltung" eben erfolgt, wenn eine Bank zu wenig Eigenmittel hat oder die Eigenmittel reduziert werden - weil die Organisation so gebaut sein muss, dass beispielsweise das Investmentbanking abgetrennt wird, damit der restliche Teil gerettet werden oder weiterbestehen kann.

Über die Holdingstruktur wurde verschiedentlich diskutiert. Wenn man eine solche einführen würde, hätte man immer noch keine Gewähr, dass sich die Konzernhaftung dann ausschliessen lässt. Man muss ja jeden Teil separat organisieren, jeden Teil einem eigenen Management unterstellen, jeder Teil muss auch eine eigene Rechnungsführung haben. Trotzdem wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein faktischer Durchgriff - nicht ein rechtlicher, aber ein faktischer Durchgriff - immer gemacht würde, selbst wenn man die ganze Trennung vornehmen würde, was ja nicht Ihre Meinung ist, Herr Stadler. Es ist aber die Meinung anderer, [PAGE 864] wenn sie von Holdingstruktur sprechen. Uns scheint das ein Weg zu sein, der nicht sehr wirksam sein könnte.

Das Trennbankensystem ist ein sehr schwerwiegender Eingriff, weil man, bevor überhaupt etwas geschieht, bereits die Trennung vornimmt, was sehr weit geht. Wir meinen, dass wir für den Fall und um zu vermeiden, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, eben mit dem "Too big to fail"-Projekt, mit der Regelung, die wir jetzt getroffen haben, das Ziel auch erreichen können, nämlich dass die Steuerzahler nicht mehr das Risiko tragen müssen, das andere eingehen, oder für das Risiko aufkommen müssen, das andere eingegangen sind.

Beim Trennbankensystem gibt es noch verschiedene Abgrenzungsschwierigkeiten; wir haben das bereits ausgeführt. Es ist beispielsweise bei Währungsabsicherungen schwierig zu sagen, ob das Eigengeschäfte, Kundengeschäfte usw. sind - es gibt also verschiedene Schwierigkeiten bei der Abgrenzung. Und noch einmal: Alles in allem haben wir uns mit der "Too big to fail"-Vorlage ja entschieden, den anderen Weg zu wählen und nicht im Voraus ein Trennbankensystem einzuführen. Wenn aber die Eigenmittel nicht mehr genügend sind, wird faktisch ein Trennbankensystem umgesetzt, das heisst, der systemrelevante Teil der Bank wird abgetrennt.

Darum sind wir der Auffassung, dass das Ziel mit dieser Vorlage, der Sie jetzt auch zugestimmt haben, erreicht werden kann.

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