Germann Hannes · Ständerat · 2011-09-21
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesem entscheidenden Absatz der Minderheit zuzustimmen. Ich muss dazu eine Vorbemerkung machen: Wir haben die Eigenkapitalanforderungen ja jetzt massiv erhöht: Wir sind auf 19 Prozent des risikogewichteten Kapitals gegangen. Das ist mehr als [PAGE 861] eine Verdoppelung gegenüber heute. Und indem mit Basel III bis ins Jahr 2019 die Vorschriften zur Unterlegung massiv verschärft werden, wird auch an diesem Hebel korrigiert. Im Endeffekt macht es - mal zwei beim einen, mal zwei beim anderen Hebel - fast viermal so viel wie heute. Damit sind wir wirklich auf der sicheren Seite.
Wir dürfen auch die Entwicklungen im internationalen Kontext nicht ganz aus den Augen verlieren. Es gibt überhaupt keinen Grund, über das hinauszugehen, was in dieser Vorlage ursprünglich vorgesehen war. Dieser Eigenmittelrabatt muss gewährt werden, sonst bringen wir implizit zum Ausdruck, dass wir unserer eigenen Gesetzesänderung nicht vertrauen. Sie können doch nicht für Vorleistungen, die eine Bank zu erbringen hat, Rabatte anbieten und dann, wenn sie diese Leistungen erbracht hat, sagen, dass der Rabatt nun doch nicht gewährt wird. Das ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben.
Dieser Eigenmittelrabatt ist ein Kernelement der Vorlage, und es ist wichtig zu betonen, dass die Position des Nationalrates ganz den ursprünglichen Vorschlägen der Expertenkommission entspricht. Diese hat die progressive Kapitalanforderung als Anreizsystem konzipiert, damit die Banken die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der systemrelevanten Funktionen von sich aus heute schon umsetzen. Sind diese gesichert, sollen die Banken folgerichtig auch den vollen Rabatt erhalten; das ist doch nichts als logisch. Dieses Konzept entspricht auch dem von uns selber, also vom Ständerat, bekräftigten Subsidiaritätsprinzip: Der Staat setzt Leitplanken, soll aber nicht direkt in die Geschäftsautonomie der Banken eingreifen.
Die Expertenkommission hat daher ursprünglich folgerichtig auch keine Begrenzung des Rabattes und keinen Sockel vorgesehen. Der Bundesrat hat das aber in seiner Botschaft dann beantragt, und das ist auch so eingeflossen. Jetzt macht der Nationalrat die notwendige Korrektur. Mir scheint das nichts als sinnvoll. Wenn die Bank die organisatorischen Vorkehrungen so vorgenommen hat, dass die systemrelevanten Funktionen gesichert sind, dann gibt es doch auch keinen Grund mehr, die Unterlegung irgendwelcher Zusatzkapitalien für Systemrelevanz zu verlangen.
Im Sinne der Glaubwürdigkeit bitte ich Sie, hier jetzt auch dieses Signal auszusenden. Wir glauben an die Wirksamkeit unserer Vorlage. Wir sind aber auch dazu bereit, dann, wenn die Banken entsprechend handeln, die Konzessionen zu machen und ihnen entgegenzukommen und den Rabatt so zu gewähren, wie es Ihnen die Minderheit vorschlägt.