Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-21
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21
Wortprotokoll
Heute sind Lotterie- und ähnliche Gewinne über 50 Franken steuerbar und unterliegen der Verrechnungssteuer. Die Kantone haben teilweise Steuerfreiheiten von bis zu mehreren Tausend Franken festgelegt. Die heutige Praxis verlangt von den Lotterieunternehmen jedes Mal eine Bestätigung, verlangt Rückerstattung von Verrechnungssteuern bei steuerlicher Deklarierung, verlangt die Steuerpflicht usw. Die Grenzen sind seit 1945 dieselben, die Einkommen und die Teuerung betragen seitdem ein Vielfaches.
Herr Niederberger hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. Er möchte den Freibetrag auf 1000 Franken erhöhen, dies für jeden einzelnen Gewinn. Das heisst, dass auch bei mehreren Gewinnen jährlich der Freibetrag jedes Mal gewährt wird. Zudem sollen im Sinne von Gewinnungskosten Abzüge möglich sein, welche 5 Prozent der einzelnen Gewinne betragen, maximal aber 5000 Franken bei einem Lotteriegewinn. Das ist eine Pauschalierung der Gewinnungskosten. Die gleichen Grenzen sollen für die Verrechnungssteuer gelten.
Die Kommission unseres Rates stimmt dieser Initiative zu, ebenso zugestimmt hat ihr im Grundsatz die Kommission des Nationalrates. Wir legen Ihnen die Gesetzesänderungen vor: Betreffend die direkte Bundessteuer werden die einzelnen Lotteriegewinne bis 1000 Franken für steuerfrei erklärt, und es sollen Einsatzkosten von 5 Prozent, jedoch höchstens 5000 Franken beim einzelnen Gewinn pauschal abzugsfähig sein. Zudem soll das Steuerharmonisierungsgesetz geändert werden. Dort soll es den Kantonen freigestellt sein, ob sie Lotterie- oder lotterieähnliche Gewinne bis zu einem bestimmten Betrag für steuerfrei erklären. Dasselbe gilt für Gewinnungskostenabzüge pro Gewinn, und dasselbe soll für die Verrechnungssteuer gelten.
Mit dieser Lösung - der Bundesrat stimmt ihr zu - erzielen wir erstens eine Vereinfachung, zweitens eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten und Einkommen, gemäss der Erhöhung von 1945 bis heute. Eine andere wichtige Folge [PAGE 871] ist, dass wir die Lotteriegewinnbesteuerung ein wenig an die Spielbankengewinnbesteuerung anpassen: Gewinne aus Spielbanken werden weder bei der Verrechnungssteuer noch bei der Einkommenssteuer erfasst.
Insofern tragen wir der parlamentarischen Initiative Niederberger absolut Rechnung und schlagen Ihnen eine ausgewogene Lösung vor. Wir bitten Sie, ihr zuzustimmen.