Fetz Anita · Ständerat · 2011-09-21
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich muss mich korrigieren, ich habe das Ganze nochmals durchgeschaut: Ich bin nicht zufrieden, und zwar, weil ich auch die Details noch betrachtet habe.
Worum geht es? Bekanntlich beteiligt sich der Wohnkanton ab dem 1. Januar 2012 an den Kosten aller ausserkantonalen Hospitalisierungen, und zwar mit einem Anteil bis zum Tarif, der im Wohnkanton gilt. Bisher ging dieser Anteil voll zulasten der Zusatzversicherung "Spital ganze Schweiz". Viele Leute in der Schweiz haben diese Zusatzversicherung. Neu ist es bestenfalls noch ein Differenzbetrag, den die Versicherung zu übernehmen hat, also ein Bruchteil des bisherigen Betrages. Für Versicherte in Hochtarifkantonen, wie z. B. in meinem Kanton, wird die Versicherung komplett entlastet, muss also nichts mehr bezahlen.
Und jetzt kommt das Problem: Damit wird die Zusatzversicherung um insgesamt 1,5 Milliarden Franken entlastet, das hat die GDK so berechnet. Der Bundesrat schreibt nun, dass der Tarif "unter Umständen angepasst werden kann" - also der Tarif dieser Versicherungen. Er schreibt nicht "muss angepasst werden", er schreibt, der Tarif "kann" angepasst werden. Ich meine, dass das natürlich nicht genügen kann, weil ja diese Versicherung in den allermeisten Fällen deutlich weniger bezahlt als vorher. Wenn die Prämien risikogerecht wären, wie das der Bundesrat in seiner Antwort meint, dann "müssten" und nicht "könnten" sie sinken. Wenn ich nun durchspiele, was der Bundesrat schreibt, dann bedeutet das, dass die Versicherten von Hochtarifkantonen mindestens zwei Jahre lang die Dummen sind, weil vorher gar keine Prämienanpassung vorstellbar ist und weil sie auch nicht kündigen können, denn die Kündigungsfrist läuft Ende September ab. Damit werden gemäss den Berechnungen der GDK zweimal 1,5 Milliarden Franken, d. h. bis maximal 3 Milliarden Franken auf Kosten der Versicherten gehen, ohne dass sie dafür entsprechende Gegenleistungen haben. Das ist ja auch ein Problem für die Finma; bis die sich bewegt, wird wieder einige Zeit verstreichen, und in dieser Zeit gibt es anhaltend "technische Gewinne", wie der Bundesrat schreibt. Ich finde es, ehrlich gesagt, haarsträubend, dass der Bundesrat hier nicht deutlichere Worte findet.
Viele von mir angefragte Versicherungen sehen überhaupt keinen Anpassungsbedarf, werden also trotz der milliardenschweren Entlastung ab dem 1. Januar 2012 diese Vorteile nicht an die Versicherten weitergeben. Ich kann nur hoffen, dass die Konsumentenorganisationen das entsprechend gross anprangern werden, und meiner Enttäuschung über die Billigung des Bundesrates Ausdruck geben, die eigentlich aus dieser Antwort spricht.