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AB 135898

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

In Ziffer 4 sind mit dem Begriff "Tiere inländischer Herkunft" Tiere gemeint, die sich bei Ausbruch einer Seuche bereits im Schlachtbetrieb befinden oder in den Stallungen des Schlachtbetriebes zum Schlachten bereitgestellt sind. Wenn diese Tiere noch geschlachtet werden können, dann soll gemäss Bundesrat dafür keine Entschädigung gezahlt werden. Wie der Nationalrat ist auch unsere Kommission der Meinung, dass diese Ziffer aufgehoben werden kann, da sie überflüssig ist. Wenn nämlich die Tiere geschlachtet werden, so werden sie über den normalen Kanal verwertet und logischerweise wird auch keine Entschädigung bezahlt.

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