Lexipedia

Büchler Jakob · Nationalrat · 2012-12-06

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06

Wortprotokoll

Es kommt nur sehr selten vor, dass zu einer Vorlage eine vorberatende Kommission spricht und dann das Büro auch noch seine Anträge dazu einbringt. Bei dieser Vorlage ist das so. Ich spreche als Vertreter des Büros zu Artikel 6 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes.

Das Büro unterbreitet dem Rat beim Parlamentsgesetz einen Zusatzantrag zum Antrag der Mehrheit der Kommission der SPK-NR und bei der Reglementsbestimmung einen Streichungsantrag. Die Mehrheit der SPK will im Parlamentsgesetz neu festlegen, dass bei parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten der Urheber sowie dasjenige Ratsmitglied, welches den Vorstoss als erstes bekämpft hat, zwingend Gelegenheit zur mündlichen Begründung erhalten. Davon ausgenommen sind nur organisierte Debatten mit maximal zwanzig Vorstössen zum gleichen Thema. Ausserdem beantragt die Mehrheit der Kommission, Artikel 28a Absatz 2 des Reglementes aufzuheben. Wenn diese Anträge der Mehrheit angenommen werden, entfällt die seit etwa einem Jahr mit sehr deutlicher Mehrheit im Nationalrat eingeführte Praxis, wonach über vom Bundesrat angenommene, aber bestrittene Vorstösse am letzten Sessionstag ohne Beratung abgestimmt wird.

Artikel 28a Absatz 2 des Reglementes wurde eingeführt als Folge einer vom Rat angenommenen Motion Hochreutener (08.4037). Über Vorstösse, die der Bundesrat annehmen will, soll rasch entschieden werden. Sie wissen, dass wir in jeder Session nur wenige Vorstösse aus ein paar Departementen behandeln können. Zugleich macht es wenig Sinn, dass wir die Zahl der Vorstösse vergrössern, die nach zwei Jahren unbehandelt abgeschrieben werden müssen. Die neue Praxis ermöglicht es dem Ratsmitglied, welches einen Vorstoss bekämpfen will, schriftlich seine Argumente darzulegen. Die Argumente des Urhebers sind bekannt, weil er ja den Vorstoss begründen konnte. Der Bundesrat ist mit dem Vorstoss offensichtlich einverstanden, da er dem Antrag auf Annahme zustimmt. Es liegen damit alle Argumente auf dem Tisch. Der Rat kann am letzten Sessionstag in einem einfachen Verfahren entscheiden.

Im Namen des Büros ersuche ich Sie, unserem Antrag zu Artikel 6 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, den Sie vor sich auf dem Tisch haben, zuzustimmen. Es geht um die Ergänzung des letzten Satzes: "... zum selben Thema sowie die Behandlung von aus der Mitte des Rates bekämpften [PAGE 2073] Motionen oder Postulaten, bei denen die Urheberin oder der Urheber dem Antrag des Bundesrates zustimmt." Das ist der Antrag des Büros zu Artikel 6 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes.