Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2012-12-06
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-12-06
Wortprotokoll
Auch ich erlaube mir, noch einmal einen Rückblick auf unsere Eintretensdebatte zu machen, die ja bekanntlich vor einer Woche stattgefunden hat. Es ist problematisch, wenn die Detailberatung erst so lange danach erfolgt.
Wer den Ausführungen von Frau Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf am letzten Donnerstag bei der Eintretensdebatte aufmerksam zugehört hat, stellt fest, dass die Bedürfnisse der Währungshilfe kaum genau abschätzbar sind. Dies ist in der Natur von Währungsrisiken begründet. Der Rahmenkredit trägt dieser Tatsache Rechnung, indem er dem Bund den nötigen Handlungsspielraum für dringliche und umfassende Massnahmen gibt. Diese Gewährung von Mitteln aus dem Rahmenkredit ist an das klare Mandat des Währungshilfegesetzes gebunden. Gemäss dessen Artikel 8 soll der Rahmenkredit die systemische Währungshilfe und die Währungshilfe zugunsten einzelner Staaten, mit denen die Schweiz im Bereich der Währungs- und Wirtschaftspolitik eng zusammenarbeitet, erlauben.
Die 15 Milliarden Franken stellen die Obergrenze des Rahmenkredites dar. Die Erhöhung der Obergrenze rechtfertigt sich aus den Entwicklungen seit der letzten Verlängerung des Währungshilfebeschlusses, insbesondere aus den Risiken aus einer Destabilisierung des gesamten Finanz- und Währungssystems aufgrund der Zuspitzung der Krise im Euroraum. Der beantragte Beschluss erlaubt es, der Schweizerischen Nationalbank eine Garantie des Bundes zu gewähren. Diese ist für den Betrag von 10 Milliarden US-Dollar an die Aufstockung der IWF-Mittel nötig, die im April 2012 vom IWF beschlossen wurde. 12,5 Milliarden Franken sollen diese 10 Milliarden Dollar, allfällige Wechselkursschwankungen und allfällige Zahlungsausfälle des IWF, sowohl bei der Rückzahlung des gewährten Darlehens an die Schweizerische Nationalbank als auch bei der Zahlung der damit verbundenen Zinsen, abdecken. 2,5 Milliarden Franken soll der dann noch verbleibende Handlungsspielraum betragen, der auch nach laufendem Währungshilfebeschluss vom 18. März 2004 für weitere Massnahmen zur Währungshilfe zur Verfügung steht, sollten sich diese während der nächsten fünf Jahre als notwendig erweisen.
Bekanntlich - ich habe es bereits erwähnt - haben wir am letzten Donnerstag deutlich Eintreten auf das Geschäft beschlossen. Die vorangegangene Diskussion hat auch deutlich gezeigt, dass eine grosse Mehrheit hier im Saal diesem Rahmenkredit zustimmen will. Nicht einig war man sich indes über die Höhe. So gab es Votanten, die sich für die Version des Bundesrates, einen Rahmenkredit von 15 Milliarden Franken, ausgesprochen haben, aber auch solche, die nur einen Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken bewilligen wollten. Bekanntlich liegt die Wahrheit sehr oft in der Mitte.
Aus diesem Grund stelle ich den Antrag, den Betrag auf 12,5 Milliarden Franken festzulegen, damit wenigstens die Währungsschwankungen aufgefangen sind. Wir wollen damit die eingangs zitierte Absicht des Bundesrates unterstützen, die Interessen der Schweiz im internationalen Finanzmarkt gezielt und verstärkt geltend machen zu können, dies im Wissen, dass unser Land eine der am stärksten in die Weltwirtschaft integrierten Volkswirtschaften ist, dies im Wissen, dass Sicherheit, Wohlstand und Lebensqualität der Schweiz massgeblich von der Finanzsituation abhängen, die sich hoffentlich bald verbessern respektive gesunden wird. Oder anders gesagt: Wir sind gut beraten, uns im Rahmen unseres wirtschaftlichen Gewichts an der Lösung der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise zu beteiligen.
Ich bitte Sie deshalb, primär natürlich dem Kredit von 15 Milliarden Franken zuzustimmen und sonst auf meinen Antrag umzuschwenken.