Fischer Roland · Nationalrat · 2012-12-06
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-12-06
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die im Armeebericht vorgesehene Liquidation der Festungsminenwerfer zu stoppen. Ausserdem soll dieses Waffensystem zusammen mit den angegliederten Sperrstellen im Kernbestand der Armee behalten werden. Es soll gewährleistet werden, dass das Know-how erhalten bleibt und dass auch die Aufwuchsfähigkeit garantiert ist. Der Bundesrat soll zudem beauftragt werden, zukünftig geplante Ausserdienststellungen von Rüstungsgütern, z. B. Schützenpanzer oder bauliche Verteidigungseinrichtungen, die vom Parlament in früheren Rüstungsprogrammen bewilligt oder in einer Immobilienbotschaft genehmigt worden sind, in einem jährlichen Zusatzbericht ebenfalls dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen. Bis zum Vorliegen eines solchen Zusatzberichtes sind Ausserdienststellungen und Liquidationen zu stoppen, damit nicht, wie im Fall der Festungsminenwerfer, Präjudizien geschaffen werden.
Der Ständerat hat die Motion am 31. Mai 2012 mit 14 zu 13 Stimmen angenommen. Der Bundesrat hingegen beantragt die Ablehnung der Motion. Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen ebenfalls, die Motion abzulehnen. Die Minderheit Hurter Thomas beantragt, die Motion anzunehmen.
Die Motion hat zwei Teile. Im ersten Teil geht es um die Ausserdienststellung der Festungsminenwerfer. Im sicherheitspolitischen Bericht hat der Bundesrat angekündigt, dass er die entsprechenden Formationen auflösen will. Darunter fallen auch die Festungsminenwerfer. Die Ausserdienststellung dieser Waffe erfolgt jedoch nicht, weil die Festungsminenwerfer technisch veraltet wären, sondern weil sie nicht mehr den taktischen Bedürfnissen der Armee entsprechen. Die Schweiz verfügt über Festungsminenwerfer-Anlagen an diversen Standorten. Anzahl und Standorte unterliegen nach wie vor der Geheimhaltung. Die Mehrheit der Anlagen ist heute bereits nicht mehr in Betrieb. Rund ein Drittel ist vollständig stillgelegt, und für ein Gros wurde die Instandhaltung ausgesetzt. Nur noch rund ein Zehntel der Anlagen wird aktiv unterhalten und wäre somit operationell und für die Ausbildung nutzbar.
Das VBS hat jedoch aufgrund der Motion die Ausserdienststellung der Festungsminenwerfer sistiert. Es soll zuerst Klarheit über die Weiterentwicklung der Armee bestehen. Insofern ist der erste Teil der Motion eigentlich erfüllt.
Der zweite Teil der Motion betrifft die Genehmigung von zukünftigen, geplanten Ausserdienststellungen. Hier geht es im Grunde genommen darum, dass eine Kompetenz des Bundesrates auf die Ebene des Parlamentes verlegt würde. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist, über die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial im Parlament zu beraten und diese durch das Parlament zu genehmigen. [PAGE 2063] Hinzu kommt, dass, um den in der Motion geäusserten Bedenken Rechnung zu tragen, das VBS die Abläufe bei der Ausserdienststellung von Waffensystemen überprüft und auch entsprechende Massnahmen ergriffen hat. So hat das VBS einen Verantwortlichen für die Ausserdienststellung ernannt. Es wird eine Liste über die Systeme erstellt, die ausser Betrieb genommen werden sollen, und auf dieser Liste werden auch die Kosten für Ausserdienststellungen aufgeführt.
Des Weiteren hat das Departement eine Analyse aller Waffensysteme vorgenommen, für die eine Ausserdienststellung geplant ist, und auf dieser Grundlage wurde die Liquidation, wie bereits erwähnt, eben der Festungsminenwerfer, aber beispielsweise auch der Panzerhaubitzen und der Kampfpanzer Leopard 2 gestoppt. Die Liquidation der rund 330 Schützenpanzer wird hingegen fortgesetzt. Ein Teil dieser Panzer wird als Ersatzteillager verwendet, der Rest wird liquidiert. Ausserdem soll generell das Konzept zur Liquidation von Waffensystemen angepasst werden. Soll ein System ausser Dienst gestellt werden, wird das VBS in Zukunft prüfen, ob nicht eine anderweitige Verwendung möglich ist.
Ihre SiK begrüsst die vom VBS ergriffenen Massnahmen, namentlich die Erstellung einer Liste der verschiedenen Systeme. Das erhöht die Transparenz in diesem Bereich. Die Mehrheit der Kommission erachtet jedoch die Erstellung eines Zusatzberichtes nicht als nötig, da die Kommission ohnehin jedes Jahr auf ihre Anfrage hin über den Stand der Liquidationen und die geplanten Ausserdienststellungen orientiert wird. Die Mehrheit möchte an dieser Praxis festhalten und fühlt sich ausreichend informiert.
Ausserdem erachtet es die Kommissionsmehrheit vor dem Hintergrund der sinkenden Truppenbestände, der knappen Finanzen und der zweifellos notwendigen Neuausrichtung der Armee nicht als sinnvoll, wenn der Armee Einschränkungen in Bezug auf die Ausserdienststellung von alten Anlagen gemacht werden. Die Aufrechterhaltung von Anlagen und des entsprechenden Know-how ist immer auch mit Kosten verbunden. Es werden personelle und finanzielle Ressourcen gebunden, die nicht für weitere, neuere, zeitgemässere Systeme eingesetzt werden können, die den gewandelten taktischen Bedürfnissen der Armee besser Rechnung tragen würden.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen Ihrer SiK die Ablehnung der Motion.