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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-11

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11

Wortprotokoll

Mit der vorgeschlagenen formellen Bereinigung wird bei den direkten Steuern natürlicher Personen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem festgelegt. Die überflüssig gewordenen Bestimmungen zur zweijährigen Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung werden aufgehoben. Materiell erfolgen keine Änderungen.

Der Wechsel zum System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung bei natürlichen Personen wirkte sich auf den Ertrag der direkten Bundessteuer der Steuerperioden 1995, 1999, 2001 und 2003 aus. Der Bundesrat hat das in seinem Bericht vom 9. Januar 2002 an die Bundesversammlung aufgezeigt. Die Anwendung des Postnumerandotarifs bei der Aufwandbesteuerung führt zu einem Minderertrag von 7 bis 8 Millionen Franken. Von diesem Minderertrag trägt der Bund 83 Prozent; 17 Prozent tragen die Kantone.

Die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Es erfolgte eine einstimmige Zustimmung. Bereits im Nationalrat erfolgte eine Zustimmung mit 151 zu 7 Stimmen.

Ich ersuche Sie im Namen der Kommission, auf das Geschäft einzutreten und den Änderungsvorschlägen des Nationalrates zuzustimmen.

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