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Eberle Roland · Ständerat · 2013-03-11

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-11

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat auf der Grundlage des Währungshilfegesetzes einen Rahmenkredit von 15 Milliarden Schweizerfranken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren. Um es vorwegzunehmen: Die APK-SR empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Rahmenkredit auf 10 Milliarden Franken zu beschränken, und mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Aktivaufforderung an den Bundesrat aufzunehmen, sich dafür einzusetzen, dass die Festlegung der Kreditgewährungskriterien durch den IWF nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führt. Ich erlaube mir einleitend einige Bemerkungen:

1. Das Abklingen der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 und 2009 hat nicht die erhoffte nachhaltige Erholung der weltwirtschaftlichen Konjunktur gebracht - im Gegenteil: Die Schuldenkrise im Euroraum eskalierte in der zweiten Hälfte 2011 derart, dass eine Ansteckung auf globaler Ebene drohte und immer noch droht und die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems ernsthaft gefährdet ist. Zur hoffentlich wirksamen Bekämpfung dieser für alle Beteiligten bedrohlichen Lage wurde im April 2012 von den Bretton-Woods-Organisationen beschlossen, die Mittel des Internationalen Währungsfonds um über 430 Milliarden US-Dollar aufzustocken. Dabei hat die Schweiz - natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte - einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Legitimation dieses Vorgehens findet seine rechtliche Verankerung im Währungshilfegesetz vom 19. März 2004.

2. Von den 430 Milliarden US-Dollar werden rund 200 Milliarden von den Ländern der Eurozone bereitgestellt. Der Rest ist von Ländern ausserhalb der Eurozone zugesichert. Vier Bedingungen hat die Schweiz für diese Verpflichtung von 10 Milliarden gestellt: Erstens werden die Mittel in die allgemeinen Mittel des IWF und nicht in einen speziellen Fonds für Euro-Länder eingelegt. Zweitens tritt die Schweiz bei künftigen Programmen für Länder der Eurozone nicht als wichtigster Kreditgeber auf. Drittens greift der IWF erst auf die von der Schweiz eingelegten Mittel zurück, wenn seine ordentlichen Ressourcen aus der Neuen Kreditvereinbarung ausgeschöpft sind. Viertens soll die konzentrierte Einlage von 430 Milliarden US-Dollar von allen massgeblichen Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung getragen werden.

3. Als starke Konditionalität in allfälligen künftigen IWF-Programmen soll - das ist zu betonen - eine konsequente Umsetzung in Sachen Haushalts-, Geld-, Finanzsektor- und Strukturpolitik sichergestellt werden. Damit sind die entscheidenden Bedingungen zur Beschränkung der Risiken und zur Gewährleistung der finanziellen Integrität des IWF erfüllt. An diesem Punkt hat Herr Recordon angesetzt - aber dazu später einige Bemerkungen.

4. Als offene, auf internationalen Märkten sehr präsente und erfolgreiche liberale Volkswirtschaft sind wir als Schweiz besonders auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Geordnete internationale Währungsverhältnisse sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine prosperierende Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft. Insbesondere für die Exportwirtschaft und den Finanzsektor sind die entsprechenden Rahmenbedingungen überlebensnotwendig. Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass regulierte und geordnete Währungsverhältnisse der Schweizerischen Nationalbank ermöglichen, die Aufgabe der Preisstabilität besser zu erfüllen.

Die Schuldenkrise in der Eurozone hat sich sehr deutlich auf die Schweiz ausgewirkt. Der Schweizerfranken ist einmal mehr die stählerne Währung und muss faktisch interventionistisch an den Euro gebunden bleiben. Wir erleben die entsprechenden Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft täglich und direkt. Die Risiken für die Schweiz würden deutlich höher, falls die Krise im Euroraum eskalierte. Unsere europäischen Kernmärkte Italien, Deutschland und Frankreich würden massiv betroffen, und damit auch unsere traditionell starke Exportwirtschaft. Das wollen wir gemeinsam vermeiden.

Die APK-SR schliesst sich der bundesrätlichen Argumentation an. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen allerdings, den beantragten Betrag von 15 auf 10 Milliarden Schweizerfranken zu reduzieren. Die Verpflichtung der Schweiz gegenüber dem IWF beträgt 10 Milliarden US-Dollar, zum gegenwärtigen Kurs gerechnet also rund 9000 Millionen Schweizerfranken. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Reserve von rund 1000 Millionen ausreichen muss, um die Verpflichtungen gegenüber dem IWF zu erfüllen.

In der gegenwärtig doch recht angespannten Finanzlage und angesichts der Herausforderung, den eigenen Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten, sind wir der Ansicht, dem Bundesrat sei keine zusätzliche Vorratshaltung zu genehmigen. Die Signalwirkung gegenüber der schweizerischen Bevölkerung darf in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden. Sollte wider Erwarten in den kommenden fünf Jahren eine weitere Aufstockung unserer IWF-Engagements erforderlich werden, müsste der Bundesrat erneut vor die Kammern des Parlamentes treten, was uns ohne Weiteres zumutbar und vertretbar scheint.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.