Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-11
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11
Wortprotokoll
Besten Dank, Frau Bundesrätin, für die Stellungnahme zu meiner Motion!
Sie können sich sicher vorstellen, dass ich mit dem Antrag zur Ablehnung der Motion nicht einverstanden bin. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort: "Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassennutzungsgebühr." Weiter sagt er aber auch: "Der Bund finanziert seine Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr über die zweckgebundenen Einnahmen aus der Hälfte der Mineralölsteuererträge, den Erträgen des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen sowie durch den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe, der Autobahnvignette." Es handelt sich also doch um eine anteilsmässig definierte Strassenfinanzierung oder, anders gesagt, eine Verursacherfinanzierung. Diese Verursacher- und Nutzermitfinanzierung zugunsten der Strasse finde ich gut.
Das Mineralölsteuergesetz lässt aber auch eine Mineralölsteuerbefreiung und eine Steuerbegünstigung zu, was im Primärsektor und im öffentlichen Verkehr auch zu Recht angewendet wird. Mit der Motion beantrage ich, dass die Pistenfahrzeuge vom Anteil dieser Verursacher- und Nutzermitfinanzierung zugunsten der Strasse ebenfalls befreit werden, nicht aber von dem Teil, der der allgemeinen Bundeskasse zugutekommt. Ich begründe das damit, dass Pistenfahrzeuge nicht auf Strassen verkehren und deshalb vom strassengebundenen Teil der Mineralölsteuer zu entlasten sind. Wie der erste Sektor und der öffentliche Verkehr ist der Wintertourismus darauf angewiesen, dass die Produktion nicht mit zweckfremden Fiskalabgaben belastet wird. Der Schweizer Wintertourismus ist dringend auf bessere Rahmenbedingungen angewiesen, und eine davon wäre die Befreiung von diesem Anteil der Mineralölsteuer.
Der Bund nimmt unter dem Titel der Mineralölsteuer jährlich etwa 5 Milliarden Franken ein. Eine Befreiung der Pistenfahrzeuge würde etwa 6 bis 8 Millionen weniger einbringen, also weniger als eine Rundungsdifferenz zu den 5 [PAGE 98] Milliarden. Umgekehrt könnten jedoch für die einzelnen Skigebiete bzw. Unternehmen je ein paar Tausend Franken Minderausgaben für ausgeglichene Jahresergebnisse und eine Stabilisierung der Tageskartenpreise entscheidend sein und damit letztlich auch zu einer besseren Konkurrenzfähigkeit gegenüber unseren Nachbarländern beitragen.
Die WEF-Studie zum Thema Tourismus zeigt auf, dass die Schweiz im internationalen Vergleich beim Tourismus zwar an der Spitze liegt, aber im zunehmenden Wettbewerb insbesondere bei den Preisen grossen Nachholbedarf hat. Das sollte uns sensibilisieren. Mit der Annahme der Motion können wir dazu einen kleinen, aber für die Unternehmen spürbaren Beitrag leisten.
Ich bin mit meiner Motion kein Wiederholungstäter. Meine Motion unterscheidet sich von der Motion Schmid Roberto 09.493, indem sie sich auf das Minimum des Befreiungsanspruchs beschränkt und trotzdem positive Wirkungen zugunsten eines konkurrenzfähigen Schweizer Tourismus haben wird. Ich danke Ihnen, speziell dankt Ihnen aber die Tourismusbranche, wenn Sie die Motion annehmen.