Slongo Marianne · Ständerat · 2001-06-13
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-13
Wortprotokoll
In unendlich vielen Stunden haben wir in der Kommission über die gesetzlichen Regelungen der Gentechnik im ausserhumanen Bereich nachgedacht, Meinungen angehört, diskutiert und entschieden. Ich politisiere nun seit sechzehn Jahren in der Legislative, und ich kann schlicht sagen: Dies ist wohl die schwierigste Materie, welche ich je zu beurteilen hatte.
Was macht denn die Sache so schwierig? Praktisch für alle plausiblen Argumente gibt es nachvollziehbare Gegenargumente. Die Risiken transgener Organismen werden sehr kontrovers beurteilt. Für die einen ist die Freisetzung transgener Pflanzen ein unvertretbares Risiko, während andere - zu denen ich mich zähle - darin auch Chancen für die Zukunft erkennen.
Ganz wichtig ist mir jedoch die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Konsumierenden mit klaren Kennzeichnungsdeklarationen im Gentechnikgesetz. Deshalb habe ich bei Artikel 14 aus voller Überzeugung für die Minderheit gestimmt, weil eben wichtige Kennzeichnungspflichten auf Gesetzesstufe und nicht nur auf Verordnungsstufe geregelt werden müssen. Diesen politischen Willen - die klare Deklaration von Lebensmitteln - habe ich im Vorfeld der Wahlen stets vertreten. Folgerichtig sehe ich hier die Mündigkeit der Konsumierenden, gepaart mit echten Chancen für die Produzierenden.
Hand aufs Herz: Gelänge es beispielsweise morgen, ein GVO, ein genverändertes Gemüse mit sichtbarem Jungbrunneneffekt, z. B. Antirunzelsalat, zu züchten, wie würden sich die abwartend kritischen Konsumierenden dann verhalten? Könnte dieses denkbare Phantasieprodukt nur im Ausland oder eben auch im Inland produziert werden?
Nachdenklich hat mich die Aussage gestimmt, dass offenbar zurzeit die Forschenden der ETH Zürich ihre Freisetzungsversuche nur im Ausland machen können. Wird den Forschenden der Schritt zum Feldversuch verwehrt, verliert der Forschungsplatz Schweiz zweifellos an Attraktivität. Zudem würde die Öffentlichkeit dadurch wenig über die Erfolge und Misserfolge von transgenen Pflanzen erfahren. Private Forschungsinstitute könnten jederzeit durch einen Standortwechsel ins Ausland ausweichen. Für die öffentliche Forschung der ETH würden massive Nachteile entstehen. Junge Schweizerinnen und Schweizer müssten auswandern.
Wie steht es mit dem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Schweiz? Ich stehe voll zu den ethischen Kriterien der Menschengerechtigkeit, der Sozial- und Naturverträglichkeit. Ich will jedoch, dass innovative Unternehmen auch in unserem Land Spielräume für künftige Entwicklungen erhalten. Die strengen rechtlichen Bedingungen sind dabei selbstverständlich zu beachten und sollen stets kontrollierbar sein. Ich will keinesfalls die vorhandenen Ängste gegenüber dieser neuen Technik bagatellisieren, im Gegenteil. Ich nehme sie sehr ernst. Ich weiss auch, dass es absolute Sicherheit nie geben wird.
Ich bin für Eintreten, weil wir Ihnen wirklich äusserst strenge Gesetzesbestimmungen vorschlagen und diese Technik für mich mehr Zukunftschancen als Risiken beinhaltet.