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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-29

Wortprotokoll

Ich kann nur bestätigen, was die Kommissionssprecherin gesagt hat. Es gibt in der heute geltenden Richterverordnung, aber auch in der Fassung, wie sie vom Nationalrat beschlossen worden ist, keine Grundlage für Abgangsentschädigungen. Das heisst, einem Richter oder einer Richterin kann weder bei einer Nichtwiederwahl noch bei einer Amtsenthebung eine derartige Entschädigung ausgerichtet werden.

Zur Frage, die Herr Ständerat Minder gestellt hat: Es sind rechtliche Zweifel im Zusammenhang mit der Abgangsentschädigung für den nichtwiedergewählten Bundesanwalt aufgekommen; er war ja noch vom Bundesrat gewählt worden. Die Frage der Abgangsentschädigungen für Magistratspersonen wird jetzt von unserem Departement angeschaut, geprüft. Ihre Kommission hat einen entsprechenden Auftrag erteilt. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im April den Bericht des EJPD beraten. Falls sie dann Handlungsbedarf feststellen sollte, gibt es die Möglichkeit, mit einer Motion oder einer parlamentarischen Initiative die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Aber noch einmal: Nachdem nach heute geltendem Recht keine Abgangsentschädigungen für Richterinnen und Richter möglich sind, erübrigt sich damit auch der Antrag Minder. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.