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Föhn Peter · Ständerat · 2012-02-29

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Herr Stöckli hat es eigentlich mit dem letzten Satz schon gesagt: Die Kommissionsminderheit ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass sich die erwähnten Probleme in der Praxis lösen lassen und dass daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. So beantrage ich mit meiner Minderheit wie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

Worum geht es? Für einen Nichtjuristen ist es im ersten Moment recht schwierig, hier die Übersicht zu erhalten, und es ist eigentlich ein komplexes Problem. Aber so, wie ich es verstehe und mich eingelesen habe, geht es um eine Problematik, welche es, wie der Kommissionssprecher schon gesagt hat, kaum gibt. Man will ein Problem lösen, das im Normalfall überhaupt nicht besteht. Das heisst, in der Praxis haben wir kaum Fälle, und wenn wir solche Fälle haben oder wenn es solche Fälle geben sollte, muss der Bundesrat möglichst schnell und effizient handeln können. Es wird hier [PAGE 52] kaum einen Schweizer Bürger treffen, es geht um einen speziellen Personenkreis. Es geht zum Beispiel um eine ausländische, international geächtete Person. Das heisst, es kann unter anderem um Massnahmen gegen einen ausländischen Gewaltherrscher und eventuell dessen Familie gehen, damit sie von der Schweiz ferngehalten werden können. Zum Beispiel belegt man ihn oder sie mit einem Einreiseverbot. Und wenn er schon in die Schweiz eingereist ist, soll er ausgewiesen werden können. In einem solchen Fall von Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen muss der Bundesrat möglichst rasch handeln können - eben ausserordentlich. Denn es kann um unsere innere und äussere Sicherheit gehen. Es geht letztlich einzig um die Interessen unseres Landes. Da ist es legitim, dass der Bundesrat und die Bundesversammlung möglichst schnell und abschliessend entscheiden können.

Der geforderte Rechtsschutz könnte erhebliche Nachteile für unser Land nach sich ziehen. Nochmals: In einem solchen ausserordentlichen Fall müssen der Bundesrat und eben eventuell die Bundesversammlung blitzartig und abschliessend handeln können. Denn es geht einzig um Notrechtsverordnungen und Notrechtsverfügungen des Bundesrates und der Bundesversammlung.

Deshalb beantrage ich die Ablehnung der Motion und bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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