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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-05

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-05

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie bitte meine Stimme, ich bin etwas erkältet.

Wir befinden uns hier zwar bei einer zentralen Frage, aber nur noch bei der Differenzbereinigung zum BWIS. Das ist der einzige Punkt, bei dem wir noch eine Differenz zum Ständerat haben. Wenn Sie diese Differenz bei Artikel 18 heute ausräumen, ersparen Sie uns eine Einigungskonferenz.

Es geht um die Modalitäten beim Einsichtsrecht betreffend die Staatsschutzakten, betreffend die Datenbank Isis. Mit der SP-Fraktion ersuche ich Sie, den Beschlüssen des Ständerates und damit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen. Ich ersuche Sie nicht mit grosser Begeisterung darum, denn auch der Kompromissbeschluss des Ständerates ist ein klarer Rückschritt im Vergleich zu dem, was uns der Bundesrat vorgeschlagen hatte, nämlich das direkte Einsichtsrecht betreffend die Staatsschutzakten - etwas, was ich mit einer Motion und was auch die Behörden des Kantons Basel-Stadt verlangt hatten.

Aber ich sehe, dass wir in dieser Frage nicht weiterkommen; wir werden beim Punkt der direkten Einsicht keine Einigung erzielen. Der Ständeratsbeschluss enthält ein Einsichtsrecht gemäss Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes, das ein indirektes Einsichtsrecht gewährleistet. Damit sind wir auch EMRK-konform. Es ist die einzige unter rechtsstaatlichem Gesichtspunkt vertretbare Lösung. Der Antrag der Minderheit Schwander, ich sage Ihnen das gerne nochmals, ist unausgegoren, inkonsistent und meines Erachtens EMRK-widrig. Ich verstehe nicht, Herr Schwander, warum Sie mit Ihrer Minderheit am indirekten Einsichtsrecht festhalten wollen; das ist eine Zwängerei.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen und dem Ständerat zu folgen. Es ist ein kleiner Schritt in Richtung eines besseren Einsichtsrechts, auch wenn es nicht das ist, was wir uns gewünscht hätten. Schliessen wir damit die Bereinigung der Differenzen und damit die Revision des BWIS ab.