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Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-06-13

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zu folgen; auch ich gehöre dieser Mehrheit an. Dafür gibt es folgende Gründe:

Sie können erkennen, dass die Kommission in Absatz 2 eine entsprechende Verschärfung auf Gesetzesstufe vorgesehen hat. In diesem Absatz 2 sind die Kriterien aufgeführt, die für die Erteilung einer Bewilligung erfüllt sein müssen. Wenn man nun in Absatz 3bis eine allgemeine Klausel einführt, in der alles wiederum einbezogen werden kann, ohne konkret zu werden - das Beispiel, das Frau Berger verwendet hat, zeigt Ihnen, wie weit diese Interessenabwägung gehen könnte -, dann verliert meines Erachtens die gesetzliche Regelung, die wir mit Absatz 2 einzuführen versucht haben, alle Konturen. Wir eröffnen mit Absatz 3bis nach dem Antrag der Kommissionsminderheit ein Abwägungsfeld für die zuständige Bewilligungsbehörde. Die entscheidenden Punkte müssen meines Erachtens vom Gesetzgeber gesetzt werden, und das haben wir in Absatz 2 nach dem Konzept der Kommissionsmehrheit getan.

Ich bitte Sie deshalb aus diesen Überlegungen und aus Überlegungen der Rechtssicherheit, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

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