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David Eugen · Ständerat · 2001-06-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte das unterstützen, was Kollege Schiesser gesagt hat. Wir haben in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe g bereits einen Auffangtatbestand, der alles zweckmässig abdeckt, was im Zusammenhang mit diesem Gesetz an öffentlichen Interessen von Bedeutung ist. Insbesondere steht in Absatz 1, dass alle Gefährdungen von Mensch und Umwelt und der biologischen Vielfalt und der Nutzung im Rahmen dieser Bestimmungen beachtet werden müssen.

Hingegen wäre es gerade im Interesse der Rechtssicherheit absolut verfehlt, einen allgemeinen Tatbestand der überwiegenden öffentlichen Interessen irgendwelcher Art zu eröffnen. Tatsächlich würde damit - wie das gesagt und vorhin auch von Kollege Pfisterer angesprochen worden ist - die Verantwortung auf die Verwaltung abgeschoben, die dann kasuell auch aus Emotionen heraus mit diesem Tatbestand Entscheide treffen würde. Ich möchte das nicht. Auch die Gentechnologie hat Anspruch auf einen rechtssicheren Rahmen, der klar abgesteckt ist, in dem man sich bewegen kann. Man muss die Grenzen kennen. Aber die gelten dann auch.

Daher bin ich der Meinung, wir sollten keine solchen offenen und absolut bestimmten Verbotsnormen ins Gesetz aufnehmen.