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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-13

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Wenn ich jetzt spitzfindig wäre - ich bin es nicht -, würde ich sagen, man spüre, dass [PAGE 314] Bundespräsident Leuenberger nicht immer an den Sitzungen war. Aber ich sage das bewusst nicht.

Jetzt ist die Frage, worum es hier geht, auf dem Tisch. Geht es in diesem Gesetz um den Schutz von Mensch, umweltbiologischer Vielfalt und nachhaltiger Nutzung der schweizerischen Fläche? Oder geht es noch um religiösen Minderheitenschutz, um den Schutz der Kaffeebauern in Brasilien oder um viele andere Interessen, die man noch einbringen könnte?

Wenn Sie sich entschliessen, dass es um Ersteres geht, ist ein Auffangtatbestand, wie ihn Herr Bundespräsident Leuenberger fordert, bereits da. Das ist Absatz 2 Litera g, der nach der Aufzählung bestimmter Gefahren besagt, dass auch in anderer Weise die Grundsätze von Absatz 1 - der Schutz des Menschen oder der Umwelt und der biologischen Vielfalt - nicht gefährdet werden dürfen. Der Auffangtatbestand ist da kein Problem.

Wenn Sie allerdings meinen, es ginge in diesem Gesetz wirklich noch um alle diese kollateralen Möglichkeiten, dass sich jemand durch den Fortschritt der Gentechnologie bedrängt fühlen könnte, müssen Sie der Minderheit zustimmen. Allerdings - da muss ich Bundespräsident Leuenberger auch widersprechen - geht es dann nicht ohne Interessenabwägung. Dies wäre ein Interessenabwägungsartikel, denn es wird ja verlangt, dass die Interessen überwiegen. Wie soll man wissen, ob sie überwiegen, wenn man sie nicht gewogen hat? Da kann ich Ihnen nur sagen, dass das ein zusätzlicher Einfluss einer Interessenabwägung ausserhalb des eigentlichen Bereichs des Zweckartikels dieses Gesetzes ist.

Ich persönlich kann dieser Minderheit aus diesem Grund auf keinen Fall zustimmen.