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Janiak Claude · Ständerat · 2011-05-31

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Verpflichtung der Behörden, dem Nachrichtendienst Informationen zur Verfügung zu stellen; auch das ist nichts Neues. Der Leitgedanke ist, dass die öffentlichen Stellen die Daten melden, wenn sie vermuten, dass es um staatsschutzrelevante Vorgänge gehen könnte. Artikel 17, der später kommen wird, regelt dann generell die Weitergabe von Personendaten. Artikel 13a ist insofern eine Ausnahme, als die Behörden neu bezüglich Daten für auskunftspflichtig erklärt werden, die teilweise zu ganz anderen Zwecken erhoben worden sind. Solche anderen Daten werden nur für gezielte Abklärungen zum Zielobjekt verwendet. Wenn es zufällig Erkenntnisse über andere Personen gibt, sollen sie nur eine Rolle spielen, wenn es um schwere Straftaten geht.