Janiak Claude · Ständerat · 2011-05-31
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31
Wortprotokoll
Sie kennen sicher alle noch die Vorgeschichte dieses Geschäftes. Es hat mit der Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit begonnen, also noch in der letzten Legislatur. Die Arbeiten hatten damals schon Jahre zuvor [PAGE 368] begonnen. Sie erinnern sich sicher auch daran, dass es dann im Nationalrat dazu kam, dass dieses Gesetz zurückgewiesen wurde. Es wurden insbesondere Bedenken bezüglich der vorgesehenen neuen Mittel für die Informationsbeschaffung geltend gemacht. Wir sind damals auf dieses Geschäft eingetreten, haben es aber auch an den Bundesrat zurückgewiesen.
Was heute vorliegt, diese Zusatzbotschaft vom 27. Oktober 2010, ist eine reduzierte Vorlage, auch als "BWIS II light" bezeichnet. Sie nimmt die damals bei der ersten Botschaft mehr oder weniger unbestrittenen Punkte auf, damit für verschiedene Punkte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann. In einem zweiten Schritt soll dann ein Nachrichtendienstgesetz an die Räte gelangen. Der Bundesrat stellt dieses Gesetz für das nächste Jahr in Aussicht, und dann werden die politischen Debatten über diese besonderen Mittel der Informationsbeschaffung, die umstritten waren, geführt werden können. Was wir heute haben, sind die Punkte, die offensichtlich unbestritten geblieben sind.
Die Kommission hat auf Antrag der Geschäftsprüfungsdelegation noch zwei Punkte aufgenommen. Es geht einerseits um den Punkt Quellenschutz und andererseits um die Funkaufklärung; ich werde in der Detailberatung auf diese beiden Punkte eingehen.
Die wesentlichen Punkte der Vorlage: Da ist einmal das Tätigkeitsverbot, das eingeführt werden soll. Gewisse Tätigkeiten können dem Ansehen der Schweiz schaden, ein Problem darstellen, beispielsweise Geldsammlungen für ausländische kriminelle oder terroristische Organisationen. Nach heutigem Recht können solche Aktivitäten nur gestützt auf die Bundesverfassung verboten werden, und das wurde auch ab und zu getan. Künftig soll ein Verbot durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des EJPD ausgesprochen werden können, nach Anhörung respektive aufgrund eines Antrages des Nachrichtendienstes. Es gibt dann auch einen Rechtsweg, der vorgesehen ist.
Weiter geht es um die Lagedarstellung, etwas, das schon seit einigen Jahren praktiziert wird und auch unbestritten ist; es geht darum, eine gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen. Dann sollen Meldungen und Auskünfte von Amtsstellen geregelt werden. Es soll diesbezüglich eine bessere und konsistentere Regelung aufgenommen werden: Behörden und Amtsstellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, sollen verpflichtet werden, den Nachrichtendiensten in gewissen Fällen Auskünfte zu erteilen. Neu kommt die Auskunftspflicht gewerblicher Transporteure - etwa der Swiss oder von Autovermietern - hinzu.
Ein weiteres Thema sind die Tarnidentitäten, die selbstverständlich auch heute schon bestehen. Bei diesem Thema haben wir uns in der Kommission auch darüber unterhalten, was die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sind und wie sich diese von den Tätigkeiten der Strafverfolgung unterscheiden.
Die Kommission ist einstimmig auf diese Vorlage eingetreten; das sind wir damals schon bei der ersten Vorlage. Ich beantrage Ihnen daher, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten.