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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-06

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

1999 war die Welt im Ständerat noch in Ordnung, könnte man sagen. Ich möchte ein Argument von Herrn Lauri aufgreifen. Herr Lauri hat gesagt, die Baulandreserven im Kanton Basel-Stadt seien an die Grenzen gekommen bzw. ausgeschöpft. Ich kann hier anknüpfen und begründen, warum ich damals schon die Initiative eingereicht habe und den Antrag von Herrn Fünfschilling unterstütze. Die Baselländer - das muss man ihnen zugute halten - sind derart grosszügig, dass ein Bürger A, der im Kanton Baselland wohnt und von diesem Bausparmodell Gebrauch macht und seine Steuerabzüge macht, auch in die Nachbarkantone Aargau und Solothurn gehen kann, und deshalb stimmt das Argument mit dem Bauland nicht. Im schönen Solothurner Schwarzbubenland und im Aargauer Fricktal - Herr Pfisterer nickt - hat es, da habe ich mich überzeugen lassen, eine schöne Prozentzahl an Leuten, die von diesem Bausparmodell profitieren können. Dort hat es noch genügend Landreserven.

Ich komme zum zweiten Punkt, zur Verfassung. In Artikel 129 der Bundesverfassung - er ist jetzt schon mehrmals zitiert worden - steht in Absatz 2 klar und eindeutig: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und" - jetzt kommt es - "die Steuerfreibeträge." Deshalb habe ich etwas Mühe, wenn ich das Argument höre, das sei nicht verfassungskonform und verstosse gegen die Steuerharmonisierung. Im Gegensatz dazu ist Artikel 108 der Bundesverfassung eindeutig. Dort wird der Bund beauftragt, den Erwerb von privatem Wohneigentum zu fördern. Diesen Verfassungsauftrag gilt es nach wie vor wahrzunehmen, den gilt es zu verwirklichen, den gilt es ernst zu nehmen. Denn wir wissen, dass drei Viertel der Bevölkerung - es ist gerade wieder eine entsprechende GfS-Umfrage herausgekommen - den Wunsch haben, in eigenen vier Wänden zu wohnen. Dem gegenüber belegt die Statistik, dass sich nur 34 Prozent, also rund ein Drittel der Bevölkerung, diesen Traum bisher erfüllen konnten.

Mit seinem Bausparmodell - Bauspareinlagen dürfen analog zur dritten Säule vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden - zeigt der Kanton Baselland seit fünfzehn Jahren, wie Wohneigentumsförderung erfolgreich betrieben wird. Ich möchte das unterstreichen. Ich sage Ihnen, dass die Wohneigentumsförderung im Kanton Baselland in der Praxis erfolgreich ist, nicht nur auf dem Papier. Das ist jetzt seit fünfzehn Jahren erhärtet; die Resultate kennen wir, wir haben sie auch gehört. Es gibt auch eine Studie von Prof. Tobias Studer und von Rainer Füeg, die die volkswirtschaftliche Bedeutung hervorstreicht. Man kann sagen: Das Bausparmodell Baselland ist eine Erfolgsstory; sie ist dies nicht nur volkswirtschaftlich, wenn man es nachhaltig anschaut, sondern sie ist es auch in Bezug auf die Steuern. Deshalb möchte ich Sie ersuchen, diesem Modell eine Chance zu geben. Auf die volkswirtschaftlichen Zahlen aus der Studie möchte ich nicht weiter eingehen; Herr Fünfschilling hat sie bereits genannt.

Ich habe im Protokoll gesehen, was der Bundesrat zur Standesinitiative sagt. An die Adresse des Bundesrates möchte ich einfach sagen: Im Gegensatz zur Volksinitiative verlangt die Standesinitiative eine föderative Lösung; das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem im Jahre 2004 abgelehnten Steuerpaket. Das heisst, die Kantone können selbstständig entscheiden, ob sie das Bausparen einführen wollen. Für den Bund bringt das hier verlangte Wohneigentumsförderungsinstrument somit keine Steuermindereinnahmen mit sich.

All jenen - ich habe jetzt heute Morgen lange zugehört -, die die Geister der Steuerdisharmonisierung beschwören, kann ich nur entgegnen, dass wohl bald jeder Kanton analog zum Baselländer Modell ein Bausparsystem einführen wird. Wie bereits erwähnt, lohnt sich das steuerlich begünstigte Bausparen volkswirtschaftlich. Zudem möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die bereits genannte GfS-Studie hinweisen: Bausparen wird von 83 Prozent der Bevölkerung unterstützt; immerhin zwei Drittel sind der Meinung, dass der Bund und die Kantone für die Wohneigentumsförderung durchaus auch Steuereinbussen in Kauf nehmen sollen - was ja im Kanton Baselland langfristig gesehen nicht der Fall ist. Die Einführung eines solchen Systems würde also auch von der Bevölkerung in den verschiedenen Kantonen getragen. [PAGE 34]

Dank der föderativen Einführung können die Kantone ihre Bausparmodelle - es gibt ja einige, die heute auf dem Markt sind, sie sind nicht ganz so erfolgreich wie jenes im Kanton Baselland -, ihre bereits eingeführten Fördermassnahmen auf das Modell abstimmen, wie es Baselland hat.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Standesinitiative Basel-Landschaft zu unterstützen und ihr Folge zu geben, also dem Antrag Fünfschilling zuzustimmen. Wenn wir in der Schweiz schon einmal etwas Erfolgreiches haben, etwas, was sogar staatspolitisch Unterstützung verdient, dann sollten wir es nicht mit wirklich fragwürdigen, formalistischen, finanztechnokratischen und verfassungsmässigen Bedenken, die dann der Praxis nicht einmal standhalten, torpedieren und so ein erfolgreiches Modell im Keime ersticken.

Ich bitte Sie, der Standesinitiative Basel-Landschaft Folge zu geben.

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