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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2007-03-06

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte auf die vier Punkte der Argumentation von Herrn Kollege Lauri in derselben Reihenfolge eingehen.

1. Er hat Artikel 129 der Bundesverfassung zitiert, wo in Absatz 1 die Harmonisierungsbestrebungen unterstützt werden. Er hat aber Absatz 2 ausgelassen, wo insbesondere steht: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze" - und jetzt kommt es - "und die Steuerfreibeträge." Das heisst, das Bausparen fällt offensichtlich unter "Steuerfreibeträge"; das heisst, nach Artikel 129 würden wir jetzt nicht etwas machen, was gegen die Verfassung geht, sondern ganz im Gegenteil: Wir würden beim Steuerharmonisierungsgesetz, wo diese Steuerfreibeträge ausgenommen worden sind, die Verfassungsmässigkeit wiederherstellen. Das zur Argumentation unter Punkt 1.

2. Auch hier wurde in der bisherigen Diskussion immer wieder gesagt, wir hätten ja genügend Mittel, um das Bausparen zu fördern, insbesondere die Säule 2 und die Säule 3a. Zur Säule 2 muss ich jetzt einfach Folgendes bemerken: Wenn die Säule 2 für Wohneigentum eingesetzt wird, dann scheint mir das gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll. Es werden da doch Risiken eingegangen; ein anderes Modell wäre vorzuziehen. Zur Säule 3a: Der wesentliche Unterschied zwischen dem Bausparmodell Baselland und der Säule 3a ist folgender: Wenn jemand jung anspart, entsprechende Mittel beiseitelegt und sie für das Bausparen blockiert und dann nachher in die Situation kommt, dass er sagt, er wolle sich doch kein Haus anschaffen, dann muss er diese Mittel selbstverständlich nachversteuern, aber sie stehen ihm wieder zur Verfügung - also zum Beispiel dann, wenn er in einen eigenen Betrieb investieren will. Wenn er aber in der Säule 3a gespart hat, dann sind diese Mittel bis zum 65. Altersjahr gebunden. Hier haben wir also einen ganz wesentlichen Unterschied, bei dem die Vorteile des Bausparmodells nicht berücksichtigt werden.

3. Es wurden Zweifel an der Effektivität geäussert, und es wurde sogar das Wort "fragwürdige Wirkung" ausgesprochen. Hierzu gibt es eigentlich eine einfache Überlegung: Dass ein Bedarf besteht, hat der Kanton Basel-Landschaft gezeigt. Kurz nach Einführung des Bausparens 1991 waren bis zu 3000 Bausparer vorhanden. Das sind, gemessen an einem selbstgenutzten Wohneigentum von 40 000 Wohneinheiten im Kanton Basel-Landschaft, doch relativ viele Leute. Sie sehen also, der Bedarf ist da. Was für Leute sind das? Man kann zuerst einmal sagen, das sind Mieterinnen und Mieter. Hier geht es also nicht darum, die Hausbesitzer zu bevorteilen, sondern das Bausparen wendet sich an Leute, die noch nicht Hausbesitzer sind, also an Mieterinnen und Mieter - und zwar an Leute, die es aus finanziellen Gründen notwendig haben, das Geld anzusparen, weil sie nicht einfach über genügend Geld verfügen, um sich ein Eigenheim anzuschaffen. Und dass es diese Leute sind, war auch für mich zu jener Zeit überraschend. Ich war Finanzdirektor, als das Bausparen 1991 eingeführt wurde. Das durchschnittliche Einkommen der Bausparer lag bei 56 000 Franken. Das sind also nicht reiche Leute, weil ja gerade die reichen Leute dieses Bausparmodell nicht nötig haben.

Kommen wir zur nächsten Frage: Herr Kollege Lauri hat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wie sie in dieser Studie festgehalten worden sind, angezweifelt. Sie können selber nachrechnen, was ein Steuerverlust von einem Franken auslöst. Dieser eine Franken Steuerverlust - bei dem obenerwähnten Durchschnittseinkommen sind das etwa 10 Prozent Steuern - bewirkt 10 Franken erspartes Kapital. Es gibt also einen Multiplikator vom Steuerfranken zum ersparten Kapital. Dieses ersparte Kapital wird dann irgendwann einmal zum Eigenkapital, und da kommt vielleicht noch zusätzliches Kapital hinzu. Es ist also nochmals ein Multiplikator vorhanden. Nachdem jetzt das Eigenkapital vorliegt, kann zudem noch per Hypothezierung Fremdkapital angeschafft werden. Das heisst, es kommt noch einmal ein Multiplikator in der Grössenordnung von 3 oder 4 dazu. Das führt aufgrund dieser Studie zu folgendem Ergebnis - diese Studie hat übrigens alle Annahmen klar und transparent ausgewiesen, Sie können bei jeder Annahme nachvollziehen, aufgrund welcher Bedingungen die Rechnung gemacht worden ist -: Aus einem Steuerausfall von einem Franken resultiert ein dem Bausparen zurechenbares Volumen an neu erworbenem Wohneigentum von 20 Schweizerfranken. Das heisst, wir haben hier einen Faktor 20.

Wenn Sie irgendwo eine Subvention sprechen, die mit dem gleichen Steuerfranken bezahlt ist, frage ich Sie: Wo haben Sie eine derartige volkswirtschaftliche Auswirkung, und zwar eine Auswirkung in dem Sinn, wie wir sie anstreben? Aufgrund der Studie ist Folgendes berechnet worden: Den jährlichen Steuerausfällen des Kantons Baselland in der Höhe von 4,5 Millionen Franken steht ein volkswirtschaftlicher Nutzen von etwa 70 Millionen Franken gegenüber. Hierin ist zudem berücksichtigt, und das ist ausgewiesen, dass man klar davon ausgeht, dass gewisse Bausparer, die ein Haus gekauft haben, auch ohne Bausparen ein Haus gekauft hätten. Gewisse Reduktionsfaktoren sind hier ganz klar ausgewiesen. Es ist also nicht nur eine Schönwetterrechnung, sondern es sind hier alle anderen Argumente berücksichtigt und in der Rechnung festgehalten.

Was heisst das? Das belegt der letzte Punkt, den die Zusammenfassung der Studie ausweist. Durch diese vom Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau im Umfang von 4,5 Millionen Franken erhalten Kantone und Gemeinden mit einigen Jahren Verzögerung [PAGE 33] jährlich 6,1 Millionen an Steuern und Abgaben wieder zurück, was das Bausparen langfristig auch zum Gewinn macht. Diese Bausparstudie lag der WAK vor; ich habe jedem Mitglied ein Exemplar zugeschickt. Wenn Sie den einzelnen Schlussfolgerungen nicht zustimmen, dann zeigen Sie mir bitte, wo hier etwas falsch gerechnet wurde.

4. Ich komme jetzt zum leidigen letzten Punkt: Warum haben die Kantone das abgelehnt? Hier muss ich wieder darauf zurückkommen, was wir schon in der Diskussion zum Steuergesetz festgehalten haben. Die Ablehnung des Bausparens war ein Kollateralschaden. Als das Bausparen 1991 im Kanton Baselland eingeführt wurde, war im Kantonsparlament niemand dagegen, keine Partei, kein Parlamentarier. Wir waren damals noch ein Kanton, der das obligatorische Gesetzesreferendum hatte. An der Urne wurde dem Bausparen ganz deutlich und mit grossem Mehr zugestimmt, und das zu einem Zeitpunkt, als man gar noch nicht wusste, ob das Bedürfnis da sei und welche Leute das benützen würden. Nachdem wir das jetzt wissen, hat sich bestätigt, dass die Zielsetzung erreicht wurde, vor allem jenen Leuten Wohneigentum zu ermöglichen, die das sonst nicht haben können, wie wir erkennen, wenn wir das Durchschnittseinkommen ansehen, wenn wir die grosse Zahl der Bausparer ansehen.

Nachher gab es eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes, wo es vor allem um eine Senkung des Eigenmietwertes ging. Diese Initiative wurde vom Finanzministerium und von sehr vielen Leuten hier drin bekämpft. Darunter hat das Bausparen, das nur ein kleiner Teil dieser Initiative war, gelitten.

Nachdem der Ständerat der parlamentarischen Initiative Büttiker 1998 noch ohne Gegenstimme zugestimmt hatte, hat sich Widerstand aufgebaut. Bei der Diskussion über das Steuerpaket hat der Ständerat ja dann in zwei Durchläufen gegen den Beschluss des Nationalrates gestimmt und an seinem eigenen festgehalten, und erst im letzten Moment ist er auf den Beschluss des Nationalrates eingeschwenkt und hat dem Bausparen zugestimmt. Sie alle wissen: Das Volk hat dieses Steuerpaket dann abgelehnt. Trotzdem hoffe ich jetzt, dass sich die Meinungen in diesem Rat in der Zwischenzeit wieder etwas geändert haben, dass man die Vorteile des Bausparens nüchtern ansieht und die Situation neu beurteilt.

Warum haben die Kantone das Ansinnen abgelehnt? Ich sage, was ich bei der Steuerdiskussion gesagt habe: Als Finanzdirektor habe ich damals die Anfrage der Eidgenössischen Steuerverwaltung auch bekommen, und wenn ich nicht gewusst hätte, worum es ging, hätte ich mich auch dagegen geäussert. Die Anfrage war in einem sehr negativen Ton gehalten. Die Finanzdirektoren sind offenbar darauf eingeschwenkt. Offenbar hat sich nun einiges verbessert, es haben schon drei Kantone zugestimmt, und mindestens zwei Kantone haben sich noch enthalten. Also ist auch die Meinung der Finanzdirektoren etwas im Umschwung.

Ich weiss nicht, ob jetzt wieder ein Umschwung stattfindet. Vor acht Jahren gab es ein Hoch, als Kollege Büttiker die parlamentarische Initiative einreichte und alle zustimmten. Dann folgte das Tief, als sich der Ständerat zweimal gegen den Nationalrat wandte. Ich weiss nicht, ob sich das schon wieder ändert. Falls nicht - ich hoffe zwar, dass es sich ändert -, darf ich hier ankündigen, dass diesen Monat eine Volksinitiative eingereicht wird, die das basellandschaftliche Bausparmodell fordert. Das heisst also mit anderen Worten: Da wir annehmen, dass diese Volksinitiative zustande kommt, reden Sie, auch wenn Sie jetzt keine Folge geben, nicht das letzte Mal über das basellandschaftliche Bausparmodell.

Ich bitte Sie deshalb, der Initiative des Kantons Basel-Landschaft Folge zu geben.