Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Es geht hier darum, dass man den Kantonen, die heute ein Tarif- oder ein Satzsystem kennen, die notwendige Zeit für die Anpassungen einräumt. Nach dem Inkrafttreten soll man gemäss der Meinung der Kommission den Kantonen zusätzlich drei Jahre einräumen. Sie haben dann also länger Zeit, ihre Gesetzgebung anzupassen, als sie es sonst hätten. Sonst gilt eine Frist von drei Jahren. Das ist an sich sinnvoll.
Aber hier hat sich insofern ein Fehler eingeschlichen, als das im Teil II dann auch für die Ziffern 2 und 3 gilt, wenn das unter Artikel 72g so aufgeführt ist. Das heisst also, die ganze Teilbesteuerungsregelung im DBG würde eigentlich erst drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Wirkung entfalten. Das war nicht in unserem Sinne. Was wir aber wollten, ist, dass die Kantone für die Anpassung ihrer Steuersysteme diese drei zusätzlichen Jahre bekommen.
Ich beantrage Ihnen, trotzdem der Mehrheit zu folgen, dann kann der Nationalrat das auch mit der Verwaltung [PAGE 30] zusammen noch einmal vertieft anschauen und allenfalls berichtigen, für welche Teile die um drei Jahre verlängerte Inkraftsetzungsfrist genau gemeint ist. Im Prinzip war es allen klar, aber der Fehler ist in letzter Sekunde hereingerutscht. Ich bitte Sie darum um Nachsicht. Aber es ist ein kleiner Fehler, der sich relativ einfach beheben lässt.