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Hess Hans · Ständerat · 2007-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich äussere mich nicht zu den Fragen des Prozentsatzes, sondern ich frage an, zu welchem Zeitpunkt die Beteiligung gehalten werden muss. Dazu wird im Gesetz nichts gesagt. In den meisten Fällen wird der Dividendenbezüger beim GV-Beschluss über die Dividendenhöhe oder bei der Auszahlung der Dividende die Beteiligungsrechte im notwendigen Umfang haben. Es wäre aber gefährlich, als Regel festzulegen, dass nur jene Personen von der Teilbesteuerung profitieren können, welche im Zeitpunkt des GV-Beschlusses oder bei der Dividendenzahlung die 10-Prozent-Beteiligung halten. Verkauft zum Beispiel ein Aktionär seine 10-Prozent-Beteiligung vor der GV, lässt sich im Aktienkaufvertrag aber zusichern, dass ihm die Dividenden auszubezahlen sind, so würde er bei einer starren Regelung "GV-Beschluss oder Dividendenzahlung", von der Teilbesteuerung nicht profitieren können. Es ist mir klar, dass es schwierig sein wird, eine klare Regelung zu finden, die allen Fällen gerecht wird. Wichtig erscheint mir aber, dass jemand bei Vorhandensein von 10-Prozent-Beteiligungen von der Teilbesteuerung profitieren kann. Ich bin Herrn Bundesrat Merz dankbar, wenn er zu diesem Thema zuhanden der Materialien noch kurz etwas sagen könnte.