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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-03-06

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich komme auf Aussagen in den Voten von Herrn Leuenberger und Frau Sommaruga zurück. Herr Leuenberger hat das Beispiel erwähnt, dass das Bundesgericht bezüglich der Besteuerung der AHV entschieden habe, dass dort gewisse Privilegierungen nicht rechtens seien. Ich unterstelle ihm nicht, dass er damit sagen wollte, dass eine Entlastung der Dividenden auf völlig identische Weise zu betrachten sei. Aber es besteht die Gefahr, dass die Aussenwahrnehmung so ist, dass hier gegenüber der betagten Generation Härte gezeigt wird, während die Reichen, die ja mit den Dividendenbezügern gleichgesetzt werden, bevorzugt behandelt werden. Das stimmt in dieser Absolutheit nicht.

Von Frau Sommaruga wurde herangezogen, dass der Unterschied zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Personengesellschaft auch darin bestehe, dass Dividenden bzw. Gewinne, die in der einen Gesellschaftsform gemacht werden, anders beurteilt werden als bei einer Personengesellschaft. Ich glaube, wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass das Steuerrecht an wirtschaftliche Gegebenheiten anknüpft. Das Steuerrecht will versuchen, die Zufälligkeit der Entscheidung in rechtlicher Hinsicht aufzuheben und eine Besteuerung so vorzunehmen, dass sie den wirtschaftlichen Gegebenheiten nahekommt. Es ist für jedermann einsehbar, dass beispielsweise eine Einzelperson, die sich entscheidet, ihr Unternehmen in Form einer AG zu führen, im Endeffekt steuerlich anders fährt als eine Person, die sich entscheidet, das in Form einer Personengesellschaft zu tun. Dort besteht eine gewisse Doppelbesteuerung.

Nun kann man schon sagen, theoretisch müsste das für alle Aktionäre gelten. Aber trotzdem gibt es einen wesentlichen Unterschied: Wenn ich mit einer massgebenden Beteiligung an einem Unternehmen beteiligt bin, bin ich auch derjenige, der darüber zu befinden hat, was mit den Gewinnen geschieht, die in der AG angefallen sind. Das ist beim Aktionär, der nur eine Mindestbeteiligung hat oder über die Börse beteiligt ist, etwas völlig anderes. Diese Möglichkeit, den von mir in meiner Gesellschaft angesammelten Gewinn zu beeinflussen, ist es eben gerade, welche den fundamentalen Unterschied ausmacht zu jenen Aktionären, die beispielsweise Aktien an der Börse kaufen oder sonst wie Minderheitsbeteiligungen innehaben.

Da stellt sich schon auch die Frage der steuerlichen Effizienz. Hier geht es dann wieder um eine Opportunität vonseiten des Staates. Es ist eine Erfahrungstatsache, dass steuerliche Massnahmen auf die Entscheide der Unternehmungen lenkend wirken. Es ist eine unverrückbare Tatsache, dass dann, wenn die steuerlichen Hemmnisse zu gross sind, gewisse Vorkehrungen nicht getroffen werden. Es sind heute in der Schweiz Hunderte von Millionen Franken blockiert, die [PAGE 18] allein deswegen nicht ausgeschüttet werden, weil man eine Doppelbesteuerung hat.

Frau Sommaruga hat Recht: Es gibt einige wenige Fälle, bei denen sehr grosse Aktionäre auch Beteiligungen haben, die über 10 Prozent betragen. Nun kommt wieder ein juristisches Element hinzu, nämlich jenes der Rechtsgleichheit. Ich darf diese nicht relativieren allein aufgrund der Frage, ob es Einzelfälle gibt, bei denen eine Lösung vielleicht nicht das allgemeine Wohlgefallen findet und auch nicht dem Tenor entspricht, welchen eine Gesetzgebung angibt, in diesem Falle, die kleinen Unternehmungen zu Ausschüttungen zu veranlassen. Die Rechtsgleichheit verbietet, dass dort Unterschiede gemacht werden können. Aber es wäre fatal, wenn wir Gesetze, die wir im Prinzip als richtig erachten, nur darum nicht erlassen, weil sie in Einzelfällen nicht dem von uns gewünschten Resultat entsprechen. Wir müssen uns dazu durchringen zu fragen: Wollen wir eine Steuerreform machen, welche eine gewisse Gleichstellung zwischen den Personen- und den Kapitalgesellschaften bzw. deren Eigentümern bringt, und wollen wir dadurch auch eine Belebung bewirken, die dadurch entsteht, dass heute bestehende steuerliche Hindernisse wegfallen und dies wieder zu wirtschaftlich vernünftigem Handeln führt?