Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-03-06
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Die Voten haben es gezeigt: Zwischen der Vorlage, die wir am 13. Juni 2006 beraten haben, und der heutigen Vorlage liegt mehr als ein einfaches Differenzbereinigungsverfahren. Die Frage der Teilbesteuerung hat unsere Kommission noch einmal intensiv beschäftigt, viel intensiver, als dies in der Schlussphase eines wohldurchdachten Projektes üblich ist und sein sollte. Ich erlaube mir deshalb, auch auf den Weg, den wir zurückgelegt haben, nochmals kurz einzugehen.
Wir haben es gehört, ein einziger Artikel in den Medien, in welchem die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage infrage gestellt wurde, löste eine ungewöhnliche Hektik aus. Der Vorsteher des Finanzdepartementes bestellte daraufhin ein Gutachten, und als dieses nicht die erlösende Nachricht von der Verfassungsmässigkeit brachte, wurde noch ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben. Der eigentliche Kritiker, der Auslöser dieser ganzen Hektik, wurde von unserer Kommission leider nicht einmal angehört. Während der ganzen Zeit stand aber auch die folgende sozialpolitisch heikle Frage im Raum: Wie hoch muss ein Teilbesteuerungssatz sein, damit Unternehmer sich nicht plötzlich lieber Dividenden als Lohn ausbezahlen lassen und somit den Sozialversicherungen beträchtlichen Schaden zufügen? Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das in Bezug auf den möglichen Kippeffekt und auf die Ausfälle für die Sozialversicherungen x-mal nachgerechnet, doch angesichts der grossen Unterschiede bei den Kantonen - wir haben heute sehr unterschiedliche Teilbesteuerungssätze in den Kantonen - bleiben all die Berechnungen der Steuerverwaltung theoretisch, denn der sogenannte Kippeffekt ergibt sich eben aus der Berechnung von Bund und Kantonen zusammen, und diese Berechnungen wurden bis heute nicht vorgenommen.
Eine eigentliche Odyssee durchgemacht hat die Kommission aber nicht nur in Bezug auf die möglichen Probleme im Zusammenhang mit der Teilbesteuerung, sondern auch in Bezug auf die Argumente, mit welchen die Notwendigkeit dieser Teilbesteuerung für Dividenden überhaupt begründet wird. Begonnen hat man damals ganz am Anfang mit dem Anliegen, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert werden soll - dann aber müsste man ehrlicherweise alle Aktionäre entlasten, weil ja alle Aktionäre doppelt belastet werden. Später hat man dann von der Rechtsformneutralität gesprochen. Doch diese war auch schon bald wieder kein Thema mehr, weil sich hier gezeigt hat, dass sich die Benachteiligung der Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften erst dann einstellt, wenn über 70 Prozent der Dividenden auch tatsächlich ausgeschüttet werden. Darauf sprach man dann von der Finanzierungsneutralität, als ob das plötzlich eine Bundesaufgabe wäre. Schliesslich wird diese Vorlage nun eine KMU-Vorlage genannt. Aber nachdem der russische Milliardär Viktor Vekselberg an der OC Oerlikon knapp 14 Prozent und an der Ascom etwas mehr als 10 Prozent hält und folglich von dieser Unternehmenssteuerreform ganz massiv profitieren würde, stimmt die Vorstellung vom typischen KMU-Unternehmer auch nicht mehr ganz.
Ich anerkenne, dass mit dem neuen Teilbesteuerungssatz von 70 Prozent die Kommissionsmehrheit eine Anstrengung unternommen hat, die drohenden Ausfälle für die Sozialversicherungen etwas einzuschränken. Das gilt aber nur, wenn wir dasselbe für die Kantone tun; darauf kommen wir ja noch zurück. Dann wäre hier ein wichtiger Riegel vorgeschoben. Dem Gebot der Gleichbehandlung, einem der zentralen Grundsätze unserer Bundesverfassung, ist damit aber nach wie vor nicht Genüge getan. Warum soll der Angestellte, der seinen Lohn zu 100 Prozent versteuert, finden, dass der Aktionär, der seine Dividendenerträge nur zu 70 Prozent versteuert, gleich behandelt wird?
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.