Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-03-06
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Ich befinde mich hier als Kommissionsmitglied aufseiten der Mehrheit; ich habe für 70 Prozent gestimmt. Es sind politische Überlegungen, die mich zu diesem Entscheid veranlasst haben, nach dem Motto: "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach", und zwar sind es politische Überlegungen dahingehend, dass mit 70 Prozent von keiner Seite - ich möchte das ausdrücklich betonen - infrage gestellt werden kann, dass ein solcher Entscheid verfassungsmässig wäre. Auch in einer politischen Auseinandersetzung, sprich Volksabstimmung, muss dann nicht mehr über die Verfassungsmässigkeit diskutiert werden.
In Bezug auf die Einstufung und Würdigung von Gutachten habe ich eine andere Auffassung als Herr Kollege Leuenberger. Ich schätze das Bundesamt für Justiz ausserordentlich, aber es sind Juristen, die eine Meinung abgeben, die wohl fundiert sein mag. Uns lag aber auch ein Gutachten eines anerkannten Professors einer schweizerischen Hochschule vor, der zum gegenteiligen Ergebnis gekommen ist. Das entspricht in etwa dem Grundsatz: zwei Juristen, drei Meinungen. Ich habe mir daraus die dritte Meinung gebildet. Gutachten des Bundesamtes für Justiz, so hoch deren Stellenwert auch sein mag, sind keine Dogmen für die Politik, sondern Entscheidungshilfen. Es sind Entscheidungshilfen dahingehend, dass es letztlich an uns liegt, die erforderlichen Schlüsse aus solchen Gutachten zu ziehen und sie nicht tel quel einfach hinzunehmen. Es ist notwendig, eine solche Diskussion über den Wert und die Bedeutung solcher Gutachten in diesem Zusammenhang auch einmal zu führen. Es gibt auch ausserhalb des Bundesamtes für Justiz eminente Juristen, die anderer Auffassung sind und zu anderen Schlüssen kommen.
Wir haben diese beiden Gutachten in der Kommission diskutiert, unter Einladung der nationalrätlichen Kommission. Dort sind einige kritische Punkte auch zum Gutachten des Bundesamtes für Justiz vorgebracht worden. Auch ich habe eine kritische Frage gestellt, denn es gibt Überlegungen im Gutachten des Bundesamtes für Justiz, die juristisch nicht nachvollzogen werden können, namentlich wenn es um die Beurteilung der Verhältnismässigkeit geht.
Ich will nicht in einen juristischen Diskurs eintreten, aber ich möchte den Wert solcher Gutachten relativieren; nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, dass allenfalls einmal das Bundesgericht diese Frage zu beurteilen haben wird, aufgrund von kantonalen Gesetzen und Entscheidungen, die vom Pfad des Bundes abweichen. Deshalb möchte ich im Hinblick auf solche Entscheidungen in Erinnerung rufen, dass der Nationalrat der Auffassung war, dass im Falle des Privatvermögens auch ein Besteuerungssatz von 50 Prozent noch als verfassungsmässig gelten soll. Das ist die Auffassung einer unserer beiden Kammern. Das möchte ich hier zuhanden der Materialien festgehalten haben, eben gerade auch im Hinblick auf allfällige höchstrichterliche Entscheidungen.
Im Gutachten des Bundesamtes für Justiz ist ein Rahmen von 60 bis 90 Prozent vorgegeben, zu dem man ausdrücklich sagt, er halte sich noch innerhalb der Verfassung. Die Schlussfolgerung war nun die: Wenn man bei 70 Prozent ansetzt - ich spreche nur vom Satz für Privatvermögen -, dann ist jede Diskussion über die Verfassungsmässigkeit erledigt. Dass angesichts der Besteuerung von Kapitalgewinnen bei der Veräusserung von Geschäftsvermögen eine Differenzierung zwischen Privatvermögen und Geschäftsvermögen angezeigt ist, steht meines Erachtens ausserhalb der Diskussion.
Wenn ich der Mehrheit zustimme, dann aus rein politischen - ich kann auch sagen: referendumspolitischen, abstimmungspolitischen - Überlegungen, nicht aber aufgrund der Überzeugung, dass andere Prozentsätze verfassungswidrig wären. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen, wenn [PAGE 17] Sie dieser Argumentation folgen können. Ich möchte nicht noch einmal eine Niederlage vor dem Volk erleiden. Das sage ich ganz offen: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
Zu einem letzten Punkt: Wir werden nicht darum herumkommen, ob wir es wollen oder nicht, in der nächsten Zeit die Entwicklungen im internationalen Umfeld sehr genau zu beobachten, damit die Schweiz in diesem Bereich konkurrenzfähig bleibt. Darum kommen wir nicht herum. Deshalb ist das, was wir heute entscheiden, nicht auf immer und ewig festgeschrieben, sondern es ist ein Entscheid zur heutigen Zeit, der morgen angesichts veränderter internationaler Verhältnisse durchaus auch anders, weiter gehend ausfallen kann. Das möchte ich hier noch betonen. Wir fällen einen Entscheid für heute, aber das internationale Umfeld und der internationale Steuerwettbewerb - den können wir nicht aufhalten - verändern sich. Wenn wir mithalten wollen, tun wir gut daran, ein Auge auf diese Entwicklung zu haben.
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen, einen ersten Schritt auf Bundesebene zu machen. Lassen Sie auch die Kantone frei entscheiden, gemäss Artikel 7 des Steuerharmonisierungsgesetzes, mindestens was das Ausmass betrifft. Dann haben Sie meines Erachtens einen Entscheid gefällt, der tragbar ist, der politisch abgestützt ist, der verfassungsmässig in keiner Weise infrage steht, und Sie haben einen Anfang gemacht, der später ausgebaut werden kann.