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preparatory:AB 136652

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Hier empfiehlt Ihnen der Bundesrat, Ihrer Kommission zu folgen.

Ich möchte zuhanden der Materialien nur noch einen Punkt ergänzen bezüglich dessen, was im Übrigen vom Kommissionspräsidenten richtigerweise gesagt wurde, nämlich dass nicht die 5-Prozent-Schwelle im Zusammenhang mit der Transponierung das Hauptproblem ist. Vielmehr gibt es dann Ungereimtheiten, wenn der Streubesitz durch eine Kapitalgesellschaft gehalten wird, welche diese Erträge mittels Beteiligungsabzug von der Steuer freistellen kann. Wenn diese Erträge dann als teilbesteuerte Dividenden an die Aktionäre der Kapitalgesellschaft weitergeleitet werden, wird im Grunde genommen eben der Streubesitz entlastet. Das ist jetzt nicht mehr der Sinn der Teilbesteuerung, denn mit der Teilbesteuerung wollen Sie ja ausdrücklich die Unternehmer entlasten. Das wäre einfach noch ein zusätzliches Argument, das dafür spricht, dass Sie hier den Anträgen Ihrer Kommission folgen.