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preparatory:AB 136773

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Eigentlich behandeln wir hier in diesem Paket einen Fremdkörper. Dieser Punkt hat nicht wirklich mit der Unternehmenssteuerreform zu tun. Für einmal muss man sagen, dass hier der Bundesrat eine gute Idee gehabt hat. Aber Sie sehen, was aus guten Ideen im Parlament wird, wenn diese guten Ideen vielleicht auch mit zu wenig Nachdruck durchgesetzt werden. Nationalrat und Ständerat haben beide den Ball aufgenommen, man solle jetzt auch noch bei der Wohneigentumsbesteuerung bzw. bei den Schuldzinsenabzügen etwas machen. Wohneigentumsförderungsmassnahmen sollte der Bund gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung treffen, das ist klar. Was wir hier haben, ist aber nicht eine Fördermassnahme, um Wohneigentum zu erwerben, sondern eine Massnahme für jene, die bereits Wohneigentum haben.

Meine Vorrednerin, Frau Leutenegger Oberholzer, hat gesagt, was eigentlich das Prinzip sein sollte. Schuldzinsen sind Gestehungskosten, also das Pendant zur Ermittlung des Eigenmietwertes, der ja dann als Einkommen angerechnet wird. Sie sollten sich eigentlich die Waage halten. Heute ist es so, dass insbesondere zu Beginn, wenn man noch nicht allzu viel amortisieren konnte, die Schuldzinsen grösser sind - wenn man nur schon das Wohneigentum betrachtet - als der Eigenmietwert. Deshalb ist es denkbar, dass man hier einen gewissen Überhang zulassen sollte. Sie wissen, dass etwa die Hälfte der Wohneigentumbesitzenden eine negative Liegenschaftsrechnung hat. Sie können also mehr abziehen, als ihnen an Eigenmietwert aufgerechnet wird. Das nützen die Leute zu Recht auch aus, solange das rechtens ist.

Jetzt hat der Ständerat versucht, eine Lösung zu treffen, in der eben dieser Überhang, dass man mehr abziehen kann, als einem angerechnet wird, aufgenommen wird. Aber er wird an den Grundpfandschulden angehängt. Wir haben das Gefühl gehabt, das sei nicht die intelligenteste Formulierung. Mein Minderheitsantrag geht eigentlich in die gleiche Richtung. Aber wir haben das Gefühl, mit der Formulierung, dass es um das selbstbewohnte Grundeigentum gehen soll - und nur dann soll man etwas mehr an Schuldzinsen abziehen können, als dagegen als Eigenmietwert angerechnet wird -, sei das besser ausgedrückt.

Wir möchten Ihnen dringend davon abraten, jetzt auf die Mehrheit einzugehen und damit den alten Zustand zu belassen. Wenn der Bundesrat schon eine fortschrittlichere Lösung hat, dann machen Sie für einmal auch mit. Es kann doch nicht sein, dass man sich auf irgendeine Art verschuldet und dann bis zu 50 000 Franken mehr abziehen kann für etwas, was gar nichts mit dem Wohneigentum zu tun hat. Dass Sie bis zu 50 000 Franken zusätzlich abziehen können sollen, wenn Sie sich irgendeinen Luxusartikel nicht direkt leisten können und sich deswegen verschulden - dann denken Sie doch daran, wie viele Leute gar keinen so grossen Betrag in ihrer Steuerrechnung haben. Also übertreiben Sie hier bitte nicht.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hier auch um Steuerausfälle in den Kantonen gehen wird. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das Steuerpaket 2001 nicht zuletzt wegen solcher Bestimmungen bachab ging. Wir haben damals beim Wohneigentum masslos übertrieben, und hier sollten wir den gleichen Fehler nicht noch einmal machen.

Wenn Sie nicht wollen, dass dieses Reformpaket auch aus dem Grunde scheitert, weil es einen Passus enthält, der überhaupt nichts mit der Unternehmenssteuerreform zu tun [PAGE 1479] hat, dann, so bitte ich Sie dringend, stimmen Sie in erster Linie der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) und damit dem Bundesrat zu. Wenn Sie dann allenfalls etwas für jene machen wollen, die sich über Wohneigentum neu verschulden, und ihnen ein bisschen entgegenkommen wollen, bitte ich Sie, stimmen Sie mit der Minderheit II.

Ich warne Sie hier: Sie haben letztes Mal nicht auf uns gehört. Das Volk hat uns Recht gegeben. Es könnte auch dieses Mal wieder so herauskommen.