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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-10-04

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthält nach wie vor eine verfassungswidrige Bestimmung, indem Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich diskriminiert werden. Von dieser Diskriminierung sind insbesondere Ehepaare des Mittelstandes mit Bruttoeinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken betroffen.

Nachdem die letzte Vorlage für eine Steuergesetzreform am 16. Mai 2004 vom Schweizervolk abgelehnt worden war, blieb auch das an und für sich unbestrittene Problem einer gerechten Ehepaar- und Familienbesteuerung bestehen. Dem soll nun mit zwei wichtigen Sofortmassnahmen abgeholfen werden, und zwar mit Sofortmassnahmen, welche weder die Weiterführung der Ehepaarbesteuerung im heutigen Sinne noch die Einführung der Individualbesteuerung präjudizieren sollen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage eine sogenannte Kombi-Lösung vor: Einerseits soll der Zweiverdienerabzug [PAGE 1492] massvoll erhöht werden, und andererseits soll ein Verheiratetenabzug für alle Ehepaare eingeführt werden, und zwar in Form eines Sozialabzuges. Damit sollen insbesondere auch die tieferen Einkommen gegenüber heute profitieren können. Konkret wird in Artikel 212 Absatz 2 vorgeschlagen, dass bei Zweiverdiener-Ehepaaren 5 Prozent vom niedrigeren Einkommen in Abzug gebracht werden können, mindestens jedoch 7600 Franken und höchstens 12 500 Franken. Zudem sollen alle Ehepaare, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, einen Abzug von 2500 Franken machen dürfen; das wird in Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c neu vorgeschlagen.

Noch eine kurze Bemerkung zum Formellen: Wenn Sie die Fahne betrachten, dann sehen Sie, dass die Abzüge zweimal vorkommen, nämlich einerseits in Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c und andererseits in Artikel 212 Absatz 2 und Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c. Was Sie auf Seite 2 der Fahne sehen, sind die alten Artikel, die wegen der zweijährigen Pränumerandobesteuerung noch gelten. Nachdem jedoch die zweijährige Pränumerandobesteuerung faktisch erledigt ist, kommen künftig die Regelungen nach Artikel 212 Absatz 2 und Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c zur Anwendung. An sich sollten die alten Tatbestände, welche nach wie vor mitgeschleppt werden, einmal entrümpelt werden.

Mit den geplanten Massnahmen rechnet der Bundesrat ab 2010 mit Steuerausfällen, und zwar mit Steuerausfällen von insgesamt 650 Millionen Franken. Davon werden der Bund mit 540 Millionen Franken und die Kantone mit 110 Millionen Franken betroffen sein.

Bei den Beratungen in der Kommission wurde einmal mehr eine Grundsatzdiskussion über die Art der Besteuerung von Ehepaaren gegenüber Einzelpersonen geführt. Die linke Ratsseite möchte einerseits keine Steuervorlage, welche Einnahmenausfälle mit sich bringt, welche über Aufgabenverzichte abgegolten werden müssen; und andererseits möchte sie so schnell wie möglich, und zwar gegen den Willen der Mehrheit der Kantonsregierungen, die Individualbesteuerung einführen. Daher will sie entweder nicht auf die Vorlage eintreten (Minderheit Genner) oder sie an den Bundesrat zurückweisen (Minderheit Fehr Jacqueline). Sofern Sie der Mehrheit der Kommission folgen und auf die Vorlage eintreten, möchte eine Minderheit auf eine Kombi-Lösung verzichten und nur einen Zweiverdienerabzug gelten lassen; auf einen Sozialabzug für Ehepaare soll verzichtet werden. Dafür sollen nicht nur die Erwerbseinkommen vom höheren Zweiverdienerabzug profitieren, sondern auch die Renteneinkommen.

Tatsächlich müssen wir uns die Frage stellen, ob wir mit der Abschaffung einer verfassungswidrigen und vom Bundesgericht auch gerügten Ungerechtigkeit eine neue mögliche Ungerechtigkeit, nämlich die Ungleichbehandlung von Renteneinkommen gegenüber Erwerbseinkommen, schaffen sollen. Bei einer Gleichbehandlung von Erwerbs- und Renteneinkommen müsste mit einem zusätzlichen Einnahmenausfall von etwa 160 bis 180 Millionen Franken gerechnet werden. Das war auch der Grund, warum der Bundesrat nur die Erwerbseinkommen berücksichtigen wollte. Der Schweizerische Seniorenrat wünscht mit Nachdruck, dass die Abschaffung der "Heiratsstrafe" nicht mit einer Diskriminierung der Renteneinkommen einhergeht.

Nun, die Vorlage, wie sie der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen, ist einfach, schnell umsetzbar und präjudiziert eine spätere Lösung der Besteuerung der Ehegatten nicht. Hingegen werden die verfassungswidrigen und vom Bundesgericht gerügten Ungerechtigkeiten gegenüber der Besteuerung von Konkubinatspaaren zu einem grossen Teil behoben, wie es auch mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen verlangt wird. Die Einnahmenausfälle, welche dem Bund und den Kantonen aus dieser Revision entstehen, sind - auch nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der WAK - verkraftbar.

Die WAK-NR beantragt Ihnen mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) empfiehlt die WAK-NR mit 15 zu 9 Stimmen zur Ablehnung. Schliesslich beantragt Ihnen die WAK-NR, die Motion 05.3464 des Ständerates, "Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung", abzulehnen, weil sie mit dieser Vorlage als erfüllt betrachtet werden kann. Zum Einzelantrag Wäfler werde ich Stellung nehmen, wenn Herr Wäfler seinen Antrag begründet hat.

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