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preparatory:AB 136873

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-21

Wortprotokoll

Die Frage der Kapitalgewinnsteuer ist ausserhalb dieser Unternehmenssteuerreform, an der Urne, entschieden worden, und wir haben auch in der Botschaft darauf hingewiesen, weshalb wir dieses Thema nicht wieder aufnehmen möchten. Die Diskussionsbeiträge haben gezeigt, welches die Facetten dieses Problems sind und dass man das Thema, wenn man es aufgreifen will, ausweiten muss. Dann müsste man die Vermögenssteuer einbeziehen. Man müsste, wie man das eigentlich vor der Volksabstimmung über die Kapitalgewinnsteuer schon gemacht hat, diese Auslegeordnung noch einmal machen. An sich wäre das hier möglich gewesen, aber wir haben es - in Respektierung des Ergebnisses der Volksabstimmung - nicht gemacht. Wir gehen davon aus, dass die Kapitalgewinnsteuer nicht akzeptabel ist, dass sie keine Mehrheit findet. Das war für uns eine der Prämissen in diesem Prozess.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Minderheitsantrag nicht zu folgen.