Schelbert Louis · Nationalrat · 2006-09-21
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Wir haben uns gefragt, wie der Bundesrat dazu kommt, dem Parlament diese Botschaft zu unterbreiten. Seine Darlegungen in der Botschaft sind sehr erstaunlich. Ein Vergleich der Besteuerung der Unternehmen auf internationaler Ebene falle für Bund und Kantone günstig aus, heisst es dort; es bestehe kein vordringlicher Handlungsbedarf bezüglich einer generellen Entlastung der Unternehmen. Das bedeutet im Grunde, dass sich diese sogenannte Unternehmenssteuerreform gar nicht aufdrängt. Wir haben noch die Aussagen aus der Kosa-Kampagne im Ohr. Bund und Kantone könnten sich den damit verbundenen Einnahmenausfall nicht leisten, neue Spar- und Abbauprogramme müssten geschnürt werden, um den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu behalten.
Mit der hier beantragten Gesetzesrevision gehen Bund und Kantonen auch Hunderte von Millionen sicherer Einnahmen verloren, obwohl sich für die Unternehmen gar keine derartigen Massnahmen aufdrängen. Das wirkt sehr widersprüchlich, um nicht zu sagen willkürlich. Während eine Umlagerung von Nationalbankerträgen von Bund und Kantonen hin zur AHV als Riesenproblem mit unabsehbaren Folgen dargestellt wird, sind die Einnahmenausfälle in dieser Botschaft für den Staat und die AHV im Grunde bereits in den Finanzplänen von Bund und Kantonen eingerechnet. Diese Logik verstehen grosse Teile der Bevölkerung nicht - wir auch nicht. Dies umso weniger, als gleichzeitig auf die Schuldensituation aufmerksam gemacht wird, die dringende Massnahmen erfordere. Weshalb werden, wenn die Lage denn schon so schlimm ist, nicht diese Einnahmen beibehalten und die Schuldensituation verstärkt verbessert? Die Problemlage ist offensichtlich nicht so dringend, die Probleme lassen sich auf andere Art lösen.
Deshalb wohl sind Bundesrat und Kommissionsmehrheit bereit, auf gesicherte Einnahmen zu verzichten und bestimmte Kategorien - nämlich die Begüterten - steuerlich zu bevorzugen. Tatsächlich sind es ja gar nicht die Unternehmen, die vorrangig von dieser Steuerreform profitieren würden, auch nicht die Unternehmer, sondern vor allem die Aktionäre, auch und gerade Grossaktionäre. Bedenklich ist, dass damit das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das Gleichheitsgebot verletzt werden. Alle Einkommen sind zu versteuern, und sie sind gleich zu versteuern, unabhängig davon, ob sie als Dividenden oder als Lohn daherkommen. Das sind unsere steuerpolitischen Grundsätze. Mit der Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen wird das Gleichgewicht zwischen Kapital- und Personengesellschaften gestört. Gleichzeitig entsteht [PAGE 1266] ein Ungleichgewicht bezüglich der natürlichen Personen, die zum grössten Teil mit dem Lohnausweis vor die Steuerbehörden treten.
Die Vorlage bringt aber auch volkswirtschaftliche Nachteile. Wir sind überzeugt, dass die Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen zu einer höheren Ausschüttungsquote führt, und das ist volkswirtschaftlich nicht erwünscht. Wenn mehr ausgeschüttet wird, wird an der Eigenkapitalbasis der Unternehmen geknabbert. Wenn diese dann investieren müssen, stellt sich die Frage, ob sie dafür die nötigen Mittel noch selber aufbringen können oder auf die Aufnahme von Krediten angewiesen sind. Es versteht sich im Grunde von selber, was für die Betriebe günstiger ist. Günstiger ist die Vorlage aber auf jeden Fall für die Banken.
Die Entlastung aller Gewinne bedeutet nicht in erster Linie eine Begünstigung von Risikokapital, sondern primär von Kapitalanlagen. Man kann das wollen, aber dann sollte man das auch so sagen und nicht versuchen, die Sache unter einem anderen Etikett zu verkaufen. Das Gleiche gilt für die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Deshalb ist in unseren Augen das prognostizierte Wachstum - und das Wachstum soll ja auch als Hauptbegründung für diese Vorlage herhalten - vor allem eine Annahme, wenn nicht bloss ein Wunsch. Es ist überhaupt nicht garantiert, dass diese zusätzlich ausgeschütteten Gelder nachher tatsächlich investiert werden. Auf die Frage, weshalb stärker thesauriert und weniger ausgeschüttet wird, gibt es auch andere Antworten. Es muss nicht unbedingt die Höhe der Steuern sein, welche viele Betriebe bzw. die Verantwortlichen dieser Betriebe zur Thesaurierung bewogen hat. Es ist auch möglich, dass es die Versprechen der politischen Seite sind, es würden in Bälde die entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen. Es ist ja auch so: Einzelne Kantone, Nidwalden zum Beispiel, sind vorangegangen, andere Kantone sind gefolgt. Sie haben auf kantonaler Ebene Steuersysteme eingeführt, die dem Steuerharmonisierungsgesetz widersprechen. Niemand sanktioniert das. Deshalb kann es auch nicht erstaunen, wenn die Gewinne auch weiterhin nicht ausgeschüttet werden.
Schliesslich noch zur sogenannten Doppelbesteuerung: Auch die juristischen Personen profitieren von den Infrastrukturen, die der Staat bereitstellt. Die Besteuerung ist deshalb bestens gerechtfertigt. Der Begriff "Doppelbesteuerung" versucht vor allem zu verschleiern, dass bestimmte Einkommenskategorien bevorteilt werden sollen.
Ich ziehe ein Fazit: Die Vorlage ist nicht nötig, sie schafft Rechtsungleichheit und Ungerechtigkeit. Diese Vorlage schwächt ferner die AHV und schafft volkswirtschaftliche Nachteile. Wir bitten Sie, nicht darauf einzutreten. Wenn Sie es doch tun, bitten wir Sie, dem Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fässler) zu folgen.