AB 136889
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Ziel der direkten Steuern muss es sein, alle Einkommensteile gleichermassen zu erfassen, und zwar nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Damit soll auch Verteilungsgerechtigkeit geschaffen werden. Die Vorlage, die Sie heute beraten, bringt nun das Gegenteil: Sie entlastet das Kapital- gegenüber dem Arbeitseinkommen ganz klar. Bereits die Vorlage des Bundesrates hatte soziale Schieflage. Was die WAK Ihnen nun vorlegt, stellt einen schamlosen Raubzug zugunsten der Grossaktionäre an den Einnahmen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen dar.
Grossaktionärinnen und Grossaktionäre, die an einer Unternehmung mit 10 Prozent oder mehr beteiligt sind, sollen ihre Dividendeneinnahmen nunmehr zur Hälfte besteuern. Jede Arbeiterin, jeder Arbeiter muss sich da zu Recht verschaukelt vorkommen. Verschaukelt kommen sich wahrscheinlich auch die Kleinaktionärinnen und -aktionäre vor, denn wie gesagt, diesen Bonus der hälftigen Besteuerung haben nur Grossaktionärinnen und -aktionäre mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent; das sind, wenn's hoch kommt, noch 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung. Zusätzlich müssen Quasi-Wertschriftenhändler neu ihre Kapitalgewinne nicht mehr besteuern. Und wenn jemand eine Personengesellschaft liquidiert, werden die noch nicht besteuerten stillen Reserven neu nur mehr mit einer minimalen Sondersteuer belastet; ganz unabhängig davon, wie hoch Einkommen und Vermögen sind.
Mit dieser Vorlage wird ein kleiner Teil vermögender Leute begünstigt. Die Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird mit Einnahmenausfällen bestraft. Gegenüber der ordentlichen Dividendenbesteuerung machen die Einnahmenausfälle der öffentlichen Hand 776 Millionen Franken aus; durch die Entlastung bei der Liquidationssteuer sind es nochmals 170 Millionen Franken. Die durch die Erleichterung des Wertschriftenhandels bedingten Ausfälle können nicht einmal beziffert werden. Wir haben mit Steuerausfällen von gut einer Milliarde Franken zu rechnen. Dazu kommen Einnahmenausfälle für die AHV, IV und EO, die konservativ gerechnet nochmals 106 bis 167 Millionen Franken ausmachen. Theoretisch möglich wäre aber auch ein Einnahmenverlust für die Sozialversicherungen von weit über einer halben Milliarde Franken, wenn alle Lohnzahlungen durch Dividendenzahlungen ersetzt würden.
Spätestens hier, Herr Bundesrat Merz, müssen Sie Stopp sagen! Sonst werden Sie ganz unglaubwürdig. Sie können nicht landauf, landab wegen der angeblichen Einnahmenausfälle der Kosa-Initiative den Teufel an die Wand malen und hier verkünden, wie Sie es in der Kommission getan haben, Sie könnten mit den Beschlüssen der WAK-NR leben. Spätestens heute erwarte ich von Ihnen hier im Plenum ein ganz klares Signal, einen klaren Positionsbezug gegenüber der Vorlage, wie sie sich nach den Beratungen der WAK-NR präsentiert.
Was wollten Sie eigentlich ursprünglich mit dieser Vorlage erreichen, Herr Bundesrat? Interessant ist ja, dass die Ziele dieser Vorlage im Laufe der Beratungen ständig geändert worden sind. Zuerst hiess es, man wolle eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmen. Was liegt jetzt vor Ihnen? Begünstigt werden mit der erleichterten Dividendenbesteuerung ganz klar Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gegenüber den Personengesellschaften. Dann kam als zweites Argument die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung der Kapitalgesellschaften: Studien zeigen nun, dass das, wenn man überhaupt davon reden kann, nur der Fall ist, wenn die Dividendenausschüttung 70 Prozent der Gewinne betrifft - und das ist praktisch nie der Fall. Dann wollte man den Standort steuerlich attraktiv halten. Alle Studien, die Sie in Auftrag gegeben haben, Herr Bundesrat Merz, zeigen aber, dass die Schweiz als Steuerstandort, auch für die Unternehmungen, bereits jetzt äusserst attraktiv ist und dass gar kein Handlungsbedarf besteht. Dann wollten Sie Wachstum ankurbeln - und hierzu mache ich das grösste Fragezeichen, Herr Bundesrat Merz: Sie begünstigen hier Dividendenausschüttungen. Das ist für mich wachstumsmässig eine ganz gefährliche Übung, weil Sie nämlich Deinvestitionen in den Unternehmungen fördern und damit negative Anreize in Bezug auf die Schaffung künftiger Arbeitsplätze auslösen.
Ich komme mit der Minderheit zu folgendem Schluss: Diese Vorlage ist verfassungswidrig, weil sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Sie ist sozial untragbar, weil sie die Kapitalisten gegenüber den Lohnabhängigen steuerlich klar bevorzugt. Sie reisst nicht kompensierte Löcher in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden und unserer wichtigsten Sozialwerke AHV, IV und EO. Dann ist sie wachstumsfeindlich, weil sie Gewinnausschüttungen statt Investitionen begünstigt.
Die Minderheit I beantragt Ihnen deshalb: Treten Sie auf diese Vorlage gar nicht erst ein. Es ist eine weitere Vorlage [PAGE 1263] mit sozialer Schieflage. Ich bin nur über eines beruhigt: Wenn Sie hier nicht zur Vernunft kommen, werden wir versuchen, diese Vorlage bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu Fall zu bringen, denn es ist unhaltbar, was Sie hier präsentieren. Ich kann Ihnen sagen, ich freue mich bereits jetzt auf die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen diese Unternehmenssteuerreform II.