preparatory:AB 136910
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-21
Wortprotokoll
Nein, ich teile diese Auffassung nicht, weil diese Unternehmenssteuerreform, wie ich sagte, auf drei Schauplätzen stattfindet. Beim ersten Schauplatz der Teilbesteuerung ist es so, dass die Tendenz, dass Gewerbeunternehmen sich aus Haftungsgründen in Richtung Aktiengesellschaft oder GmbH entwickeln, zugenommen hat; und alle diese Unternehmen können davon profitieren. Im Bereich der Emissionsabgabe und der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer - dem zweiten Schauplatz der Reform - trifft es jedes Unternehmen, also auch ein Personenunternehmen. Insbesondere aber natürlich beim dritten Schauplatz, bei den "Ärgernissen", die auch das Gewerbe betreffen, unabhängig von der Rechtsform. Wenn ein Personenunternehmen Liegenschaften überträgt, ist das ein Steuertatbestand, der zum dritten Schauplatz gehört.