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Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-09-21

Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich doch noch zwei, drei Worte zu dieser Eintretensdebatte anfüge, ohne hoffentlich gross in Wiederholungen einzusteigen. Die Debatte, die Sie hier jetzt erlebt haben, ist ein ziemlich genaues Abbild der Debatte in der WAK. Man hat schwergewichtig die Frage der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung diskutiert, hat sich dort auf gewisse Details versteift und darüber die Gesamtvorlage ab und zu aus den Augen verloren. Nur so können solche Ausrutscher entstehen wie die Aussage betreffend den Kaminfeger, der von dieser Vorlage nichts haben soll.

Um noch einmal auf diesen Kaminfeger zurückzukommen: Wenn ich einmal davon ausgehe, dass der Kaminfeger eine GmbH mit zum Beispiel 20 000 Franken und selber mehr als 10 Prozent des GmbH-Stammkapitals hat, nämlich vielleicht 100 oder 70 oder 80 Prozent oder sonst eine Zahl, profitiert er, wenn man das so sagen darf, schon einmal von dieser Reform. Aber nicht nur der Kaminfeger, auch der Schreiner, der Maler, wie es gesagt worden ist, sind davon betroffen.

Damit komme ich zu einer anderen Frage, die in den Raum gestellt wurde und suggeriert, dass die ganze Schweiz nur noch aus Spekulanten bestünde, die zudem daran seien, ihre Spekulationsgewinne noch völlig von den Steuern zu befreien. Das stimmt so natürlich nicht. Wir haben 300 000 KMU, die das Rückgrat dieses Landes sind und mehr als 90 Prozent aller Arbeitnehmer in diesem Land beschäftigen. Diesen quasi vorzuwerfen, sie seien nur noch Profiteure, Grossaktionäre, Spekulanten, die für sich schauten und sich entsolidarisierten, geht meines Erachtens so nicht.

Noch einmal kurz zum Kaminfeger zurück: Wenn der Kaminfeger seine Firma als Einzelfirma führt, wie das eben meistens vorkommt - wir haben das auch schon gehört -, wird er gleich unter mehreren Titeln entlastet: Einerseits hat er eine gewisse Verbesserung der Situation bei der Verpachtung seines Betriebes, dann andererseits aber auch bei der endgültigen Aufgabe seines Betriebes und nicht zuletzt auch beim Erbgang. Weiter muss ich Ihnen sagen, wie ich das schon beim Eintreten gesagt habe, dass nicht nur das gesamte Gewerbe, die gesamten Dienstleistungsbetriebe, sondern auch noch die Landwirtschaft davon betroffen ist.

Zur Arbeitsweise in der WAK: Darüber kann man geteilter Meinung sein. Ich stehe gerne morgens um fünf oder sechs Uhr auf und arbeite dann. Ich kann aber alle begreifen, die damit Mühe haben. Diese Frage ist Geschmackssache, wie auch schon gesagt worden ist, man kann sie offenlassen. Bezüglich der materiellen Auseinandersetzung stelle ich einfach fest, dass diese natürlich heftig war, entlang der ideologischen Grenzen, und das ist in diesen Fragen, die hier zu behandeln sind, für mich nicht mehr als natürlich. Ich empfinde die von der WAK geleistete Arbeit als seriös; ich denke, man hat sich mit allen anstehenden Fragen auseinandergesetzt.

Ein Wort noch zum Gleichschritt Familienbesteuerung/Unternehmensbesteuerung: Ich glaube, man kann der Traktandierung im Parlament nicht entnehmen, dass man der einen oder der anderen Vorlage eine grössere oder weniger grosse Priorität zumessen würde. Wir behandeln ja heute als erste Vorlage die Unternehmenssteuerreform, nachher kommen die Sofortmassnahmen bei der Ehegattenbesteuerung, und das Ganze geht dann zurück in den Ständerat. Von einer Priorisierung der einen oder anderen Vorlage kann man also nicht sprechen; für mich sind wir immer noch im Gleichtakt.

Insgesamt stelle ich im Namen der Mehrheit der WAK fest, dass die Unternehmenssteuerreform II auf eine jahrelange Planung zurückgeführt werden kann und nicht zuletzt auch das Ergebnis zahlreicher Vorstösse hier in diesem Rat ist. Die Unternehmenssteuerreform II mildert die durch wissenschaftliche Studien ausgewiesene volks- und betriebswirtschaftlich schädliche wirtschaftliche Doppelbelastung, die insbesondere die KMU betrifft. Sie enthält, zusammenfassend gesagt, seit langem fällige wichtige Erleichterungen für Personenunternehmen, die hier immer etwas untergehen. Die Unternehmenssteuerreform II setzt dabei auf umsetzbare Massnahmen zur Behebung von anerkannten Mängeln, statt eine kurzfristig wenig aussichtsreiche, rechtsformneutrale Steuerordnung anzustreben. Diese rechtsformneutrale Steuerordnung beschäftigt mich seit Jahren, und ich muss Ihnen sagen, je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zum Schluss, dass das, was ungleich ist, auch ungleich behandelt werden soll. Die Personengesellschaften haben eben gegenüber den Kapitalgesellschaften auf anderen Gebieten ganz wesentliche Vorteile, die auch in die Waagschale geworfen werden müssen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen Ablehnung des Nichteintretensantrages der Minderheit I sowie des Rückweisungsantrages der Minderheit II.